Asyl und Flucht
Einführung
Die Mitarbeiterinnen von SOLWODI begleiten seit vielen Jahren Frauen mit Fluchtgeschichte. Viele von ihnen haben in ihren Herkunftsländern, auf der Flucht oder nach ihrer Ankunft in Deutschland Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel erlebt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Schutzbedarfe von Frauen im Asylsystem noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Fluchtursachen von Frauen
Frauen und Mädchen fliehen aus denselben Gründen wie Männer – etwa vor Krieg, bewaffneten Konflikten oder politischer Verfolgung. Gleichzeitig sind sie häufig von Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, die ihre Flucht zusätzlich prägen oder sogar erst auslösen.
Diese Gewalt findet häufig im familiären oder sozialen Umfeld statt und bleibt deshalb oft unsichtbar. Für viele Frauen ist die Flucht der einzige Weg, um sich dauerhaft vor Gewalt, Ausbeutung oder Verfolgung zu schützen.
Geschlechtsspezifische Fluchtgründe können im Asylverfahren eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus der Beratungspraxis von SOLWODI, dass viele Frauen ihre Erlebnisse zunächst nicht offen ansprechen – etwa aus Angst, Scham oder aufgrund ihrer Traumatisierung.
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Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bildet den rechtlichen Rahmen für Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union. Mit der Reform wurden zahlreiche europäische Vorschriften überarbeitet. Ziel ist es, Asylverfahren innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu verbessern.
Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Registrierung von Schutzsuchenden an den Außengrenzen, die Zuständigkeit für Asylverfahren sowie die Durchführung von Grenzverfahren und Rückführungen.
Für Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen geflohen sind, werfen die neuen Regelungen jedoch wichtige Fragen auf. Aus Sicht von SOLWODI kommt es entscheidend darauf an, dass besondere Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und während des gesamten Verfahrens berücksichtigt werden.
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Dublin-Verfahren
Innerhalb der Europäischen Union regelt die sogenannte Dublin-Verordnung – künftig die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (AMMR) – welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
In vielen Fällen ist dies der Staat, den Schutzsuchende zuerst betreten haben oder in dem sie erstmals registriert wurden.
Für viele Frauen ist das Dublin-Verfahren jedoch weit mehr als eine Zuständigkeitsfrage. Die mögliche Rücküberstellung in einen anderen europäischen Staat ist häufig mit erheblichen Ängsten verbunden – insbesondere dann, wenn sie dort Gewalt, Ausbeutung oder andere traumatische Erfahrungen gemacht haben.
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Das Asylverfahren
Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, können einen Asylantrag stellen. Das Asylverfahren entscheidet darüber, ob Deutschland internationalen Schutz gewährt.
Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und besteht aus mehreren Schritten. Für viele Schutzsuchende ist das Verfahren jedoch schwer verständlich und mit langen Wartezeiten sowie großer Unsicherheit verbunden.
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Die BAMF-Anhörung
Die persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist ein zentraler Bestandteil des Asylverfahrens. Hier haben Asylsuchende die Möglichkeit, ihre Fluchtgründe darzustellen und zu erklären, warum sie nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Für die Entscheidung über den Asylantrag sind die Angaben aus der Anhörung von großer Bedeutung. Was dort nicht angesprochen wird, kann später unter Umständen nur schwer berücksichtigt werden.
Gerade für Frauen, die Gewalt, Verfolgung oder traumatische Erfahrungen gemacht haben, kann die Anhörung eine besondere Herausforderung darstellen.
Aufenthalt zwischen Schutz und Unsicherheit
Mit der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) endet das Asylverfahren – aber nicht unbedingt die Unsicherheit.
Das BAMF kann unterschiedliche Formen des Schutzes zuerkennen. Auch wenn eine Frau einen Schutzstatus erhält, bedeutet dies nicht automatisch, dass alle Fragen zu ihrem weiteren Leben in Deutschland geklärt sind.
Familienzusammenführung
Für viele Frauen endet die Flucht nicht mit der Ankunft in Deutschland. Ihre Kinder oder andere enge Angehörige bleiben häufig im Herkunftsland zurück. Die Sorge um die Familie und die Ungewissheit darüber, ob und wann ein gemeinsames Leben wieder möglich sein wird, begleiten viele Frauen während des gesamten Asylverfahrens und darüber hinaus.
„Wann darf ich meine Kinder holen?“ gehört deshalb zu den Fragen, die wir in unserer Beratung besonders häufig hören.
Familienzusammenführung ist für viele Frauen nicht nur eine aufenthaltsrechtliche Frage. Sie ist eng mit Sicherheit, psychischer Stabilisierung und der Möglichkeit verbunden, in Deutschland tatsächlich anzukommen.
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Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
Geflüchtete Frauen haben häufig Gewalt und andere schwere Menschenrechtsverletzungen erlebt. Dabei beginnt Gewalt nicht erst im Herkunftsland: Frauen können bereits dort geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sein, während der Flucht Gewalt erleben oder nach ihrer Ankunft in Deutschland erneut gefährdet sein.
Zu den Erfahrungen können beispielsweise Gewalt in engen sozialen Beziehungen, patriarchale Gewalt, Zwangsverheiratung, weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel gehören.
Solche Erfahrungen können erhebliche Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit haben. Manche Frauen sind traumatisiert oder benötigen besondere Unterstützung, um ihre Erlebnisse überhaupt benennen und in einem Asylverfahren schildern zu können.
Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlebt haben, gelten im Asyl- und Aufnahmesystem als besonders schutzbedürftig. Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen oder einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), Betroffene von Menschenhandel sowie unter anderem schwangere Frauen und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern werden ausdrücklich als besonders schutzbedürftig berücksichtigt.
In der Praxis bedeutet die rechtliche Anerkennung eines besonderen Schutzbedarfs jedoch nicht automatisch, dass dieser frühzeitig erkannt oder die notwendige Unterstützung tatsächlich gewährleistet wird. Gerade bei Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, können besondere Schutzbedarfe lange unentdeckt bleiben.
Unterbringung von Geflüchteten
Für geflüchtete Frauen ist die Unterbringung nicht nur eine Frage der Versorgung. Sie ist eine Frage von Sicherheit, Privatsphäre und Schutz vor weiterer Gewalt.
Gerade Frauen, die geschlechtsspezifische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, können in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt sein. Für manche traumatisierte Frauen kann bereits die bloße Anwesenheit von Männern belastend oder triggernd sein – auch dann, wenn von den anwesenden Männern selbst keine konkrete Gefahr ausgeht. Bestimmte Situationen, Geräusche oder Verhaltensweisen können Erinnerungen an frühere Gewalterfahrungen auslösen und traumatische Reaktionen hervorrufen.
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Menschenhandel und Asyl
Menschenhandel findet in unterschiedlichen Phasen statt. Frauen werden bereits vor ihrer Flucht angeworben, während der Flucht in die Hände von Menschenhändler:innen gebracht oder nach ihrer Ankunft in Deutschland ausgebeutet.
Häufig gehen der Flucht Situationen voraus, in denen Frauen keinen sicheren Ausweg mehr sehen: drohende Zwangsverheiratung, drohende weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), Gewalt in engen sozialen Beziehungen, patriarchale Gewalt, sexualisierte Gewalt oder andere Formen von Verfolgung und Bedrohung. Frauen, die sich aus solchen Situationen lösen wollen und dringend Schutz benötigen, befinden sich in einer besonders vulnerablen Lebenssituation.
Menschenhändler:innen nutzen diese Notlagen gezielt aus.
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Ressourcen
Der Bereich Ressourcen wird ständig aktualisiert. Über Hinweise und Ergänzungen an freuen wir uns sehr.
Die folgenden Materialien bieten vertiefende Informationen zu den Themen Menschenhandel, Flucht, Asyl und Opferschutz. Sie richten sich an Betroffene, Fachkräfte, Studierende sowie alle Interessierten.


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