Unterbringung von Geflüchteten
Seite 9: Unterbringung von Geflüchteten
Für geflüchtete Frauen ist die Unterbringung nicht nur eine Frage der Versorgung. Sie ist eine Frage von Sicherheit, Privatsphäre und Schutz vor weiterer Gewalt.
Gerade Frauen, die geschlechtsspezifische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, können in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt sein. Für manche traumatisierte Frauen kann bereits die bloße Anwesenheit von Männern belastend oder triggernd sein – auch dann, wenn von den anwesenden Männern selbst keine konkrete Gefahr ausgeht. Bestimmte Situationen, Geräusche oder Verhaltensweisen können Erinnerungen an frühere Gewalterfahrungen auslösen und traumatische Reaktionen hervorrufen.
Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass von Männern in Unterkünften auch eine tatsächliche Gefahr ausgehen kann. In Gemeinschaftsunterkünften leben Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten und aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Kontexten auf engem Raum zusammen. Frauen können dort auf Männer treffen, von denen bereits in ihrem Herkunftsland oder während der Flucht Gewalt ausging. Auch innerhalb der Unterkunft können Frauen aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt, Belästigung oder Kontrolle betroffen sein.
Insbesondere für Frauen, die vor Gewalt geflohen sind, muss deshalb geprüft werden, ob von bestimmten Personen eine konkrete Gefährdung ausgeht und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine sichere Unterbringung muss zugleich berücksichtigen, dass für traumatisierte Frauen auch Situationen ohne konkrete aktuelle Bedrohung belastend oder retraumatisierend sein können.
Das gilt insbesondere für Frauen, die vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen, patriarchaler Gewalt, Zwangsverheiratung, FGM/C, sexualisierter Gewalt oder Menschenhandel geflohen sind.
Besondere Schutzbedarfe müssen erkannt und berücksichtigt werden
Das Asylgesetz verpflichtet die Länder, bei der Unterbringung besondere Bedürfnisse zu identifizieren und zu berücksichtigen und den Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten.
Als besonders schutzbedürftig nennt das Gesetz unter anderem:
Schwangere,
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern,
Betroffene von Menschenhandel,
Menschen mit psychischen Störungen einschließlich PTBS,
Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlebt haben.
Für Frauen mit geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen ist deshalb entscheidend, dass ihr besonderer Schutzbedarf frühzeitig erkannt wird.
Das ist in der Praxis nicht selbstverständlich. Frauen sprechen häufig nicht unmittelbar über erlebte Gewalt. Schutzbedarfe können deshalb erst im Verlauf mehrerer Gespräche sichtbar werden.
Querverweis:
➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
Schutz vor weiterer Gewalt
Eine Unterkunft muss ein sicherer Ort sein. Frauen, die vor Gewalt geflohen sind, dürfen nicht erneut einer Gefährdung ausgesetzt werden.
Bei einer konkreten Gefährdung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen und eine sichere Unterbringung gewährleistet werden. Dabei müssen die individuelle Gefährdungssituation und die besonderen Schutzbedarfe der Frau berücksichtigt werden.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass eine Frau vor einer bestimmten Person geschützt werden muss oder dass eine andere Unterbringung erforderlich ist.
Entscheidend ist dabei die individuelle Gefährdungssituation. Ein einheitliches Unterbringungsmodell wird den unterschiedlichen Schutzbedarfen von Frauen nicht gerecht.
Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten
Sicherheit bedeutet nicht nur, vor körperlicher Gewalt geschützt zu sein.
Frauen benötigen auch:
ausreichend Privatsphäre,
sichere und abschließbare Räume,
geschützte Sanitärbereiche,
Möglichkeiten zum Rückzug,
einen geschützten Rahmen für vertrauliche Gespräche,
und Schutz vor Belästigung, Kontrolle oder Übergriffen.
Gerade für Frauen, die zuvor unter Gewalt, Kontrolle oder Zwang gelebt haben, kann ein Mangel an Privatsphäre besonders belastend sein.
Ein sicherer Wohnraum ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für Stabilisierung und ein selbstbestimmtes Leben.
Frauen mit Kindern
Für Frauen mit minderjährigen Kindern kommen weitere Anforderungen hinzu.
Sie müssen nicht nur für ihre eigene Sicherheit sorgen, sondern gleichzeitig ihre Kinder schützen und versorgen. Eine Unterbringungssituation, die für eine alleinstehende erwachsene Person vielleicht noch bewältigbar erscheint, kann für eine Mutter mit kleinen Kindern eine erhebliche Belastung darstellen.
Besonders wichtig sind deshalb:
sichere Räumlichkeiten für Mutter und Kind,
ausreichende Rückzugsmöglichkeiten,
Schutz vor Personen, von denen eine Gefahr ausgeht,
Zugang zu medizinischer Versorgung,
Möglichkeiten zur Kinderbetreuung,
und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.
Querverweis:
➡️ Familienzusammenführung
Unterbringung und psychische Stabilisierung
Viele Frauen kommen nach Deutschland, nachdem sie Gewalt, Verfolgung und möglicherweise traumatische Erfahrungen erlebt haben.
Für die Verarbeitung solcher Erfahrungen braucht es Sicherheit und Stabilität. Eine Unterbringung, in der eine Frau sich dauerhaft bedroht, beobachtet oder nicht geschützt fühlt, kann ihre Stabilisierung erheblich erschweren.
Unterbringung ist deshalb auch ein Teil des Schutzes und der psychosozialen Unterstützung.
Eine Frau kann sich nur schwer stabilisieren, wenn sie an dem Ort, an dem sie leben soll, keine Sicherheit empfindet.
Fachpersonal und Unterstützungsstrukturen in den Unterkünften
Der Schutz besonders vulnerabler Menschen darf nicht allein davon abhängen, ob eine Frau selbstständig eine Beratungsstelle findet und Kontakt aufnimmt.
In den Unterkünften müssen ausreichend qualifizierte und geschulte Mitarbeitende vorhanden sein, die besondere Schutzbedarfe erkennen, sensibel ansprechen und bei Bedarf eine Weitervermittlung an geeignete Fachstellen einleiten können.
Sämtliches Personal, das in den Unterkünften mit Geflüchteten arbeitet, muss für den Umgang mit vulnerablen und traumatisierten Menschen geschult sein. Dazu gehört insbesondere Wissen über die Folgen von Traumatisierung, geschlechtsspezifische Gewalt und mögliche Warnsignale sowie ein sensibler Umgang mit Menschen, die ihre Gewalterfahrungen nicht unmittelbar offenlegen.
Gleichzeitig müssen innerhalb und im unmittelbaren Umfeld der Unterkünfte ausreichende Unterstützungs- und Versorgungsangebote vorhanden und tatsächlich erreichbar sein. Dazu gehören insbesondere psychosoziale Beratung, medizinische und psychotherapeutische Versorgung, Fachberatungsstellen, rechtliche Beratung und Angebote für Frauen und Kinder.
Wo diese Angebote nicht unmittelbar vor Ort vorhanden sind, müssen die Unterkünfte über verbindliche Kooperations- und Weitervermittlungsstrukturen verfügen.
Eine bloße Information darüber, dass irgendwo eine Beratungsstelle existiert, reicht nicht aus. Gerade traumatisierte oder stark belastete Frauen benötigen Unterstützung dabei, überhaupt Zugang zu den passenden Angeboten zu bekommen.
Dafür braucht es ausreichend Personal und Zeit. Mitarbeitende in Unterkünften können besondere Schutzbedarfe nicht zuverlässig erkennen und begleiten, wenn sie aufgrund von Personalmangel und hoher Arbeitsbelastung kaum Möglichkeiten für vertrauensvolle Gespräche haben.
Unabhängige Asylverfahrensberatung als wichtige Schutzstruktur
Eine besondere Bedeutung kommt der unabhängigen Asylverfahrensberatung zu.
Sie informiert Schutzsuchende über das Asylverfahren und soll dabei auch die besonderen Umstände der jeweiligen Person berücksichtigen. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Frage, ob besondere Verfahrensgarantien oder besondere Garantien bei der Aufnahme erforderlich sind. Mit Einwilligung der betroffenen Person können entsprechende Informationen an das BAMF und die zuständigen Landesstellen übermittelt werden.
Damit kann die Asylverfahrensberatung eine wichtige Funktion bei der frühzeitigen Identifizierung besonderer Schutzbedarfe übernehmen und dazu beitragen, Frauen an spezialisierte Fachberatungsstellen, medizinische oder psychotherapeutische Angebote und weitere Unterstützungsangebote anzubinden.
Gerade für Frauen, die ihre Gewalterfahrungen nicht unmittelbar offenlegen, kann eine unabhängige Beratungsstelle deshalb eine entscheidende Rolle spielen.
Der Abbau von Beratungsstrukturen gefährdet den Schutz vulnerabler Frauen
Im März 2026 wurde berichtet, dass das Bundesinnenministerium die Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen wolle. Betroffene Wohlfahrtsverbände waren nach den Berichten entsprechend informiert worden; das Ministerium verwies zugleich darauf, dass Entscheidungen über Mittelvergaben im Rahmen der Haushaltsverhandlungen getroffen würden.
Der Abbau dieser Beratungsstrukturen ist aus unserer Sicht ein erheblicher Verlust für den Schutz besonders vulnerabler Frauen. Aus unserer eigenen Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig diese Schnittstelle ist: Viele unserer Klientinnen haben über die unabhängige Asylverfahrensberatung zu SOLWODI gefunden. Dort wurden besondere Schutzbedarfe erkannt und Frauen gezielt an unsere spezialisierte Fachberatung weitervermittelt. Wird diese wichtige Schnittstelle abgebaut, besteht die konkrete Gefahr, dass Frauen mit Gewalterfahrungen und anderen besonderen Schutzbedarfen nicht mehr frühzeitig erkannt werden und den Zugang zu dringend benötigter Fachberatung und Unterstützung verlieren.
Unabhängige Asylverfahrensberatung muss deshalb langfristig gesichert und ausreichend finanziert werden.
Was passiert, wenn die Unterkunft nicht sicher ist?
Wenn eine Frau in ihrer Unterkunft bedroht oder gefährdet wird, muss die Situation ernst genommen und die Gefährdung geprüft werden.
Eine Frau darf nicht darauf verwiesen werden, eine konkrete Gewalttat abzuwarten, bevor Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Bei einer konkreten Gefährdung müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der individuellen Situation ab.
Das kann beispielsweise den Schutz vor einer bestimmten Person, Veränderungen der Unterbringung oder – wenn erforderlich – eine andere, geschützte Unterbringung umfassen.
Unterbringung ist Teil des Schutzes
Besondere Schutzbedarfe dürfen nicht erst dann berücksichtigt werden, wenn eine Frau bereits Opfer einer weiteren Gewalttat geworden ist.
Schutz beginnt mit der frühzeitigen Identifikation von Gefährdungen und der Frage, welche Unterbringung eine Frau tatsächlich benötigt.
Gerade bei Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, müssen Unterbringung, Beratung und weitere Unterstützungsangebote zusammengedacht werden.
Querverweis:
➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
Was SOLWODI fordert
SOLWODI setzt sich dafür ein,
dass besondere Schutzbedarfe bei der Unterbringung frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden,
dass Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, vor weiterer Gewalt geschützt werden,
dass bei konkreter Gefährdung geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen und sichere Unterbringungsmöglichkeiten gewährleistet werden,
dass Frauen ausreichend Privatsphäre und sichere Rückzugsmöglichkeiten haben,
dass Frauen mit Kindern bei der Unterbringung besondere Unterstützung erhalten,
dass ausreichend qualifiziertes und geschultes Personal in den Unterkünften vorhanden ist,
dass sämtliche Mitarbeitenden für den Umgang mit vulnerablen und traumatisierten Menschen sensibilisiert und entsprechend geschult werden,
dass ausreichend psychosoziale, medizinische, psychotherapeutische und rechtliche Unterstützungsangebote vorhanden und erreichbar sind,
dass verbindliche Strukturen für die Weitervermittlung an spezialisierte Fachberatungsstellen bestehen,
dass unabhängige Asylverfahrensberatung langfristig gesichert und ausreichend finanziert wird,
dass qualifizierte Sprachmittlung gewährleistet wird,
und dass die Unterbringung nicht nur die grundlegende Versorgung sicherstellt, sondern den tatsächlichen Schutz- und Unterstützungsbedarfen der Frauen gerecht wird.
Weiterführende Informationen
➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
Welche besonderen Schutzbedarfe können bestehen und welche Rechte und Schutzmaßnahmen ergeben sich daraus?
➡️ Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Informationen zu Gewalt durch Partner:innen oder andere Personen im engen sozialen Umfeld.
➡️ Patriarchale Gewalt
Informationen zu patriarchalen Gewaltstrukturen und ihren Auswirkungen.
➡️ Zwangsverheiratung und FGM/C
Informationen zu Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalverstümmelung.
➡️ Menschenhandel und Asyl
Informationen zu besonderen Schutzbedarfen und Rechten von Betroffenen von Menschenhandel.






