Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes
Bis 2002 war die Prostitution in Deutschland zwar rechtlich nicht verboten, wurde aber als sittenwidrig eingestuft. Die Städte konnten Sperrgebiete einrichten, in denen die Prostitution verboten war. Mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 wurde die Prostitution legalisiert, auch wenn Sperrgebiete weiterhin möglich sind. Den Menschen in der Prostitution sollte der Zugang zu Rente und anderen Sozialleistungen ermöglicht werden, dafür mussten sie auch Steuern zahlen und sich bei den zuständigen Behörden anmelden. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) trat 2017 in Kraft, nachdem die Evaluierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) von 2002 gezeigt hatte, dass zusätzliche Bestimmungen – vor allem zum Schutz der Menschen in der Prostitution – notwendig waren.

Das ProstSchG wollte durch die verpflichtende Registrierung und Gesundheitsberatung sicherstellen, dass Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie Minderjährige identifiziert und geschützt werden. Allerdings sind nur etwa 10-15% der geschätzten ca. 250.000 Personen in der Prostitution registriert und Zwangsprostitution wird bei der Anmeldung kaum erkannt. Auch der Zugang zu Sozialversicherungen, der mit den beiden Prostitutionsgesetzen ermöglich werden sollte, ist für viele Frauen nach wie vor eine Utopie. Durch eine Kondompflicht und Auflagen für die Betreiber von Prostitutionsstätten sollten die Frauen gesundheitlich und vor Gewalt geschützt werden. Es darf bezweifelt werden, inwiefern diese Maßnahmen wirksam waren. Insbesondere die Kondompflicht wird immer wieder auf Bestreben der Freier verletzt, die entweder mehr Geld für „ohne“ bieten oder den Frauen androhen, sie wegen „Ungehorsams“ bei ihren Zuhältern anzuschwärzen bzw. sie mit schlechten Ratings in den Online-Portalen zu bestrafen.
Die häufigen Ortswechsel der Menschen in der Prostitution (teilweise alle 2-3 Wochen ein Transfer in eine neue Stadt), um das Bedürfnis der Freier nach Abwechslung zu bedienen, erschwert die Erfassung und Unterstützung durch die Behörden sowie eine Anbindung an Hilfesysteme. Informationsgespräche und gesundheitliche Beratung sind von den Behörden kaum zu leisten, da die entsprechenden Dienste und Mitarbeitenden häufig nicht über die notwendigen Schulungen in trauma- und kultursensibler Beratung sowie Sprachkenntnisse verfügen.
Diese Aspekte zeigen, dass die Anfragen an das Gesetz grundsätzlicher Natur und wohl kaum mit einfachen Anpassungen zu heilen sind.
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) wurde damit beauftrag, die Wirksamkeit und Zielerreichung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu überprüfen. Seit Sommer 2025 liegt nun die Evaluation des Gesetzes vor, die allerdings mit einigen Fragezeichen behaftet ist. SOLWODI stellt insbesondere die Aussagekraft und Belastbarkeit der Ergebnisse infrage. Nach unserer Auffassung weist die Evaluation methodische Schwächen auf, die eine verlässliche Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes erschweren. Zentraler Kritikpunkt ist die Datenerhebung, die sich in erheblichem Maße auf Online-Befragungen stützt. Dadurch wurden vor allem Personen erreicht, die über ausreichende Sprachkenntnisse, digitale Zugänge und vergleichsweise stabile Lebensverhältnisse verfügen. Menschen in besonders prekären Situationen, etwa mit geringen Deutschkenntnissen, unsicherem Aufenthaltsstatus oder starker Abhängigkeit von Dritten, sind hingegen unterrepräsentiert oder gar nicht erfasst.
Darüber hinaus werden bestimmte Bereiche der Prostitution – etwa Straßen-, Wohnungs- oder nicht angemeldete Prostitution – in der Evaluation nur unzureichend berücksichtigt, obwohl gerade dort erhöhte Risiken von Gewalt, Ausbeutung und Zwang bestehen. Auch qualitative Erhebungen, etwa Interviews mit Betroffenen, sind aus Sicht von SOLWODI zu kurz angelegt, um komplexe Lebenslagen, Abhängigkeitsverhältnisse und Gewalterfahrungen angemessen abzubilden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Auswahl der in die Evaluation einbezogenen Akteurinnen und Akteure. SOLWODI sieht eine Schwerpunktsetzung auf Organisationen und Positionen, die Prostitution überwiegend als freiwillige Erwerbstätigkeit begreifen, während Erfahrungen von Aussteigerinnen oder von Fachstellen mit Schwerpunkt auf Zwangs- und Ausbeutungslagen weniger stark einfließen. Dies führt aus unserer Sicht zu einer einseitigen Perspektive und kann die Interpretation der Ergebnisse beeinflussen.
Zudem ist die Art und Weise, wie der Begriff der Freiwilligkeit verwendet wird in diesem Kontext fragwürdig. Ökonomische Notlagen, soziale Abhängigkeiten oder migrationsbedingte Zwänge werden in der Evaluation nicht ausreichend als Faktoren berücksichtigt, die die Entscheidungsfreiheit erheblich einschränken können. Vor diesem Hintergrund hält SOLWODI die Schlussfolgerungen zur überwiegenden Freiwilligkeit der Prostitutionsausübung für nur eingeschränkt belastbar. Denn die Tatsache, dass ca. 90% der Menschen in der Prostitution eine Migrationsgeschichte haben und aus prekären, oft bildungsfernen Milieus stammen, lässt den Begriff der Freiwilligkeit ins Leere laufen. Viele Frauen sind wegen einer echten oder gefühlten Alternativlosigkeit in der Prostitution.
Ein weiterer kritischer Punkt der Evaluation ist, dass aus nicht repräsentativen Daten teilweise verallgemeinernde Aussagen abgeleitet werden. Einschränkungen der Aussagekraft werden zwar benannt, im Ergebnis jedoch nicht konsequent genug berücksichtigt. Insgesamt kommt SOLWODI zu dem Schluss, dass die Evaluation die tatsächlichen Schutzwirkungen und Defizite des Prostituiertenschutzgesetzes nur unzureichend abbildet und daher keine verlässliche Grundlage für weitreichende politische Bewertungen oder Entscheidungen darstellt.
Eine Expert*innenkommission soll nun Empfehlungen für eine Überarbeitung des Gesetzes erarbeiten. Zum Vorsitzenden dieser Kommission wurde mit Prof. Dr. Tillmann Bartsch der stellv. Direktor des KFN und Leiter der Evaluierung des ProstSchG berufen. Damit sind von diesem Gremium kaum Impulse für ein grundlegendes Umdenken in der Prostitution zu erwarten. Es bleibt daher Aufgabe der Zivilgesellschaft, auch von Organisationen wie SOLWODI, die Missstände in der Prostitution zu benennen und die Politik zum Handeln aufzufordern.
Hier geht es zu unserem ausführlichen Kommentar der Evaluation





