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Die BAMF-Anhörung

Die persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist ein zentraler Bestandteil des Asylverfahrens. Hier haben Asylsuchende die Möglichkeit, ihre Fluchtgründe darzustellen und zu erklären, warum sie nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Für die Entscheidung über den Asylantrag sind die Angaben aus der Anhörung von großer Bedeutung. Was dort nicht angesprochen wird, kann später unter Umständen nur schwer berücksichtigt werden.

Gerade für Frauen, die Gewalt, Verfolgung oder traumatische Erfahrungen gemacht haben, kann die Anhörung eine besondere Herausforderung darstellen.

Eine Anhörung ist keine gewöhnliche Befragung

Für viele Frauen ist es ungewohnt, einer fremden Person detailliert von sehr persönlichen und belastenden Erfahrungen zu erzählen. Häufig geht es um sexualisierte Gewalt, Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Zwangsverheiratung, FGM/C, Menschenhandel oder andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Manche Frauen haben noch nie mit jemandem über diese Erfahrungen gesprochen.

Andere haben gelernt, über das Erlebte nicht zu sprechen – aus Scham, Angst oder weil sie befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird.

Traumatisierung kann sich zudem auf Erinnerungsvermögen, die zeitliche Einordnung von Erlebnissen und die Art der Schilderung auswirken. Eine Frau kann sich beispielsweise an einzelne Situationen sehr genau erinnern, während zeitliche Abläufe oder bestimmte Details nur schwer wiedergegeben werden können. Dies sollte bei der Bewertung ihrer Aussagen im Asylverfahren berücksichtigt werden.

Warum Frauen manchmal erst später erzählen

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Frauen belastende Erfahrungen häufig nicht sofort offenlegen.

Manche benötigen zunächst Vertrauen und Sicherheit, bevor sie über erlebte Gewalt sprechen können. Andere wissen nicht, dass bestimmte Erfahrungen für ihr Asylverfahren relevant sein können.

Auch sprachliche und kulturelle Barrieren können eine Rolle spielen.

Deshalb ist es wichtig, nicht vorschnell davon auszugehen, dass eine Frau keine geschlechtsspezifische Gewalt erlebt hat, nur weil sie diese bei einem ersten Gespräch nicht erwähnt.

Besondere Schutzbedarfe berücksichtigen

Asylsuchende mit besonderen Schutzbedarfen benötigen besondere Verfahrensgarantien und Unterstützung.

Dazu können beispielsweise Frauen gehören, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, traumatisiert sind oder aufgrund anderer Umstände besonders schutzbedürftig sind.

Aus Sicht von SOLWODI ist es deshalb entscheidend, dass besondere Schutzbedarfe möglichst früh erkannt werden und Frauen Zugang zu spezialisierten Fachberatungsstellen erhalten.

Querverweis:
 ➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren

Sprachmittlung

Eine verständliche und qualitativ hochwertige Sprachmittlung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine faire Anhörung.

Die Frau muss verstehen können, was von ihr gefragt wird, und ihre Erfahrungen so schildern können, dass ihre Aussagen möglichst genau übertragen werden.

Gerade bei sehr persönlichen oder traumatischen Erlebnissen können Verständigungsprobleme schwerwiegende Folgen haben. Begriffe für Gewalt, Abhängigkeit oder familiäre Beziehungen können in verschiedenen Sprachen und kulturellen Kontexten unterschiedlich verstanden werden.

Wenn eine Frau den Eindruck hat, dass die Sprachmittlung unzutreffend oder unvollständig ist oder sie die sprachmittelnde Person nicht versteht, sollte dies möglichst früh angesprochen werden.

Frauen sollten wissen, was sie erwartet

Eine gute Vorbereitung hilft Frauen, den Ablauf der Anhörung besser zu verstehen und sich auf die Situation einzustellen. Sie erhalten Informationen über den Verfahrensablauf, ihre Rechte und die Bedeutung der Anhörung.

Dies kann dazu beitragen, Unsicherheiten abzubauen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Geschichte in ihrem eigenen Tempo und nach ihren eigenen Möglichkeiten zu schildern.

Frauen sollten wissen:

  • warum die Anhörung stattfindet, 

  • welche Bedeutung ihre Aussagen haben, 

  • dass sie ihre Fluchtgründe möglichst vollständig und detailliert schildern sollten, 

  • dass sie nachfragen können, wenn sie eine Frage nicht verstehen, 

  • und dass sie auf Verständigungsprobleme mit der Sprachmittlung hinweisen können. 

Was SOLWODI fordert

SOLWODI setzt sich dafür ein,

  • dass Anhörungen traumasensibel durchgeführt werden, 

  • dass besondere Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden, 

  • dass Frauen Zugang zu qualifizierter und unabhängiger Fachberatung erhalten, 

  • dass eine angemessene und verständliche Sprachmittlung gewährleistet ist, 

  • dass Frauen ausreichend Gelegenheit erhalten, ihre Fluchtgründe vollständig darzustellen, 

  • und dass verspätete oder unvollständige Angaben nicht vorschnell als mangelnde Glaubwürdigkeit interpretiert werden, wenn Traumatisierung oder andere nachvollziehbare Gründe dafür bestehen. 

Weiterführende Informationen

➡️ Das Asylverfahren
 Wie läuft das Asylverfahren insgesamt ab?

➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
 Welche besonderen Rechte und Schutzmaßnahmen können für besonders schutzbedürftige Frauen relevant sein?

➡️ Menschenhandel und Asyl
 Welche besonderen Herausforderungen können sich ergeben, wenn eine Frau im Zusammenhang mit ihrer Flucht Menschenhandel erlebt hat?

 

Bücher

Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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