Menschenhandel und Asyl
Menschenhandel und Asyl
Menschenhandel findet in unterschiedlichen Phasen statt. Frauen werden bereits vor ihrer Flucht angeworben, während der Flucht in die Hände von Menschenhändler:innen gebracht oder nach ihrer Ankunft in Deutschland ausgebeutet.
Häufig gehen der Flucht Situationen voraus, in denen Frauen keinen sicheren Ausweg mehr sehen: drohende Zwangsverheiratung, drohende weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), Gewalt in engen sozialen Beziehungen, patriarchale Gewalt, sexualisierte Gewalt oder andere Formen von Verfolgung und Bedrohung. Frauen, die sich aus solchen Situationen lösen wollen und dringend Schutz benötigen, befinden sich in einer besonders vulnerablen Lebenssituation.
Menschenhändler:innen nutzen diese Notlagen gezielt aus. Sie sprechen Frauen beispielsweise mit dem Versprechen an, ihnen bei der Flucht zu helfen, eine Unterkunft oder Arbeit zu vermitteln, finanzielle Unterstützung zu leisten oder ihnen Schutz zu bieten. Dadurch bauen sie Vertrauen auf und schaffen Abhängigkeiten. Was für die Frau zunächst wie ein Ausweg aus einer gewaltvollen oder bedrohlichen Lebenssituation erscheint, führt in eine Situation von Menschenhandel und Ausbeutung.
Menschenhandel entsteht damit vor der Flucht, im Zusammenhang mit der Flucht oder nach der Ankunft in Deutschland. Für die Beratung und das Asylverfahren ist es deshalb entscheidend, die Vorgeschichte der Flucht und die Umstände der Einreise aufmerksam zu betrachten und mögliche Betroffene frühzeitig zu identifizieren.
Querverweis:
➡️ Menschenhandel – Was ist Menschenhandel, welche Formen gibt es und wie werden Betroffene unterstützt?
Menschenhandel im Asylverfahren erkennen
Betroffene von Menschenhandel erkennen oder benennen sich nicht immer selbst als Betroffene. Sie sehen die Person, die sie angeworben oder ihnen bei der Flucht geholfen hat, zunächst als Vertrauensperson oder als einzige Möglichkeit, ihrer bisherigen Lebenssituation zu entkommen.
Angst, Scham, Traumatisierung, Abhängigkeit von Täter:innen und negative Erfahrungen mit Behörden führen dazu, dass Frauen häufig nicht über die Ausbeutung sprechen.
Eine Frau muss deshalb nicht selbst sagen können, dass sie von Menschenhandel betroffen ist, damit ein möglicher Schutzbedarf erkannt wird.
Die Identifikation von Menschenhandel ist häufig ein Prozess, der mehrere Gespräche und den Aufbau von Vertrauen erfordert. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass wichtige Informationen teilweise erst deutlich später zur Sprache kommen.
Gerade im Asylverfahren ist eine frühzeitige Identifikation entscheidend. Nur wenn Menschenhandel erkannt wird, können die besonderen Schutz- und Verfahrensbedarfe der Betroffenen berücksichtigt und notwendige Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Querverweis:
➡️ Identifikation von Betroffenen von Menschenhandel
Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren
Betroffene von Menschenhandel gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personen. Ihre Situation erfordert besondere Aufmerksamkeit im Asylverfahren, bei der Unterbringung und bei der weiteren Unterstützung.
Dazu gehören insbesondere:
ausreichend Zeit und ein geschützter Rahmen, um über Erlebtes sprechen zu können,
eine traumasensible und geschlechtsspezifisch sensible Gesprächsführung,
qualifizierte Sprachmittlung,
Zugang zu unabhängiger Asylverfahrensberatung,
Zugang zu einer spezialisierten Fachberatungsstelle,
eine sichere Unterbringung,
sowie bei Bedarf medizinische und psychotherapeutische Unterstützung.
Der KOK beschreibt die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe, die sichere Unterbringung sowie die Unterstützung durch spezialisierte Fachberatungsstellen als zentrale Bestandteile des Schutzes von Betroffenen von Menschenhandel im Kontext von Flucht. https://alt.kok-gegen-menschenhandel.de/flucht-menschenhandel-start/
Querverweis:
➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
➡️ Unterbringung von Geflüchteten
Zugang zu Fachberatung ist entscheidend
Betroffene von Menschenhandel sind erheblich benachteiligt, wenn sie keinen Zugang zu einer spezialisierten Fachberatungsstelle erhalten.
Spezialisierte Fachberatungsstellen sind zentrale Akteurinnen beim Schutz und bei der Unterstützung von Betroffenen. Sie beraten kostenlos, vertraulich und unabhängig von einer möglichen Anzeige. Im Mittelpunkt stehen die Interessen der Betroffenen und die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Lebensperspektive. https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/serviceangebote/publikationen/detail/spezialisierte-fachberatungsstellen-fuer-betroffene-von-menschenhandel
Die Beratung umfasst je nach individuellem Bedarf unter anderem psychosoziale Unterstützung, Krisenintervention und Stabilisierung, Unterstützung bei Behördenkontakten, die Vermittlung medizinischer und therapeutischer Hilfe, rechtliche Unterstützung sowie die Vermittlung einer sicheren Unterbringung. Auch SOLWODI bietet diese Unterstützung an.
Der Zugang zu einer Fachberatungsstelle darf nicht davon abhängig sein, dass eine Frau ihre Betroffenheit bereits selbst erkannt oder gegenüber Behörden offengelegt hat. Gerade Angst, Scham, Traumatisierung und Abhängigkeiten verhindern häufig, dass Betroffene selbstständig Hilfe suchen.
Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist dabei eine wichtige Schnittstelle zur spezialisierten Fachberatung. Aus der Beratungspraxis von SOLWODI wissen wir, dass viele unserer Klientinnen über die Asylverfahrensberatung den Weg zu SOLWODI gefunden haben. Dort werden besondere Schutzbedarfe erkannt und Frauen gezielt an spezialisierte Fachberatungsstellen weitervermittelt.
Das ist auch rechtlich relevant: Die unabhängige Asylverfahrensberatung berücksichtigt die besonderen Umstände der ratsuchenden Person und insbesondere die Frage, ob besondere Verfahrensgarantien oder besondere Garantien bei der Aufnahme erforderlich sind. Mit Einwilligung der betroffenen Person können entsprechende Informationen an die zuständigen Stellen weitergegeben werden. https://alt.kok-gegen-menschenhandel.de/flucht-menschenhandel-start/handreichung
Die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
Für Betroffene von Menschenhandel ist die Bedenk- und Stabilisierungsfrist von besonderer Bedeutung.
Sie gibt Betroffenen Zeit, sich aus Abhängigkeiten zu lösen, sich zu stabilisieren, ihre Rechte kennenzulernen und eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten möchten.
Die Frist beträgt in Deutschland mindestens drei Monate. Während dieser Zeit müssen Betroffene grundsätzlich nicht ausreisen. Die Frist soll ihnen ermöglichen, Beratung in Anspruch zu nehmen und ihre weitere Perspektive zu klären. https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/Menschenhandel_im_Kontext_von_Flucht._Ein_Leitfaden_zur_Unterstuetzung_von_Betroffenen_0.pdf
In der Praxis ist der Zugang zur Bedenk- und Stabilisierungsfrist jedoch mit erheblichen Hürden verbunden und wird regional unterschiedlich gehandhabt. Der KOK berichtet, dass die Gewährung insbesondere dann schwierig ist, wenn Betroffene nicht in Deutschland ausgebeutet wurden oder keinen Kontakt zur Polizei aufnehmen möchten. https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikationen_KOK/KOK_Datenbericht_2025_d_Bericht_web.pdf
SOLWODI fordert deshalb seit Langem, die Bedenk- und Stabilisierungsfrist von drei auf sechs Monate zu verlängern.
Querverweis:
➡️ Bedenk- und Stabilisierungsfrist
Schutz vor Täter:innen und weiterer Ausbeutung
Für Betroffene von Menschenhandel endet die Gefährdung nicht automatisch mit der Flucht oder der Ankunft in Deutschland.
Auch wenn eine Frau selbst in Sicherheit ist, können ihre Familienangehörigen im Herkunftsland weiterhin gefährdet bleiben. Menschenhändler:innen bedrohen, kontrollieren oder erpressen Familienmitglieder, um Druck auf die Betroffene auszuüben. Diese Bedrohung besteht teilweise über Monate oder sogar Jahre fort und kann dazu dienen, die Betroffene unter Druck zu setzen und zur weiteren Zusammenarbeit zu zwingen.
Auch in Deutschland besteht die Gefahr fort. Täter:innen können sich hier aufhalten oder über andere Personen weiterhin Einfluss auf die Betroffene nehmen. Gerade in Gemeinschaftsunterkünften lässt sich nicht immer ausschließen, dass Bewohner:innen Kontakte zu Täter:innen oder deren Umfeld haben.
Sicherheit bedeutet deshalb mehr als die Feststellung, dass keine bekannte Täterperson in derselben Unterkunft lebt. Betroffene brauchen einen tatsächlichen Schutzraum, in dem sie sich sicher fühlen und sich von den Erfahrungen der Gewalt stabilisieren können.
Das gilt insbesondere für Frauen, die über lange Zeit schwerste sexualisierte Gewalt erlebt haben. Frauen, die über Jahre wiederholt vergewaltigt wurden, haben häufig jedes Vertrauen in Männer verloren. Für sie kann bereits die Anwesenheit von Männern Angst, Stress oder traumatische Reaktionen auslösen – auch wenn von den einzelnen Männern keine konkrete Gefahr ausgeht.
Eine geschützte Unterbringung muss die individuelle Traumatisierung der betroffenen Frau berücksichtigen und ihr einen Schutzraum bieten, in dem sie sich tatsächlich sicher fühlen und von den erlebten Gewalterfahrungen stabilisieren kann.
Der KOK beschreibt eine geeignete und sichere Unterbringung als zentrale Voraussetzung für die Stabilisierung und den Schutz von Betroffenen von Menschenhandel. Zugleich ist das bestehende Unterbringungssystem bundesweit lückenhaft und uneinheitlich. https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikationen_KOK/KOK_Datenbericht_2025_d_Bericht_web.pdf
Bei einer konkreten Gefährdung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen und eine sichere Unterbringung gewährleistet werden. Darüber hinaus müssen die individuellen Auswirkungen der Traumatisierung und das Sicherheitsbedürfnis der Frau bei der Unterbringung berücksichtigt werden.
Querverweis:
➡️ Unterbringung von Geflüchteten
Menschenhandel als Flucht- und Asylgrund
Menschenhandel ist für viele Frauen eng mit ihrer Fluchtgeschichte verbunden. Die Ausbeutung steht häufig im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Zwang, Bedrohung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen.
Menschenhandel kann im Rahmen des Asylverfahrens als relevanter Verfolgungsgrund berücksichtigt werden. Die Betroffenheit von Menschenhandel führt jedoch nicht automatisch allein deshalb zur Zuerkennung eines Schutzstatus. Entscheidend ist die individuelle Prüfung der Verfolgungs- und Gefährdungssituation.
Menschenhandel muss als eigenständiger Asylgrund anerkannt werden
SOLWODI setzt sich gemeinsam mit anderen Fachberatungsstellen und dem KOK dafür ein, Menschenhandel ausdrücklich als eigenständigen Asylgrund anzuerkennen.
Betroffene von Menschenhandel benötigen einen verlässlichen Schutz, wenn ihnen aufgrund der erlebten Ausbeutung und der damit verbundenen Gefährdungen bei einer Rückkehr weitere Gewalt, Ausbeutung oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen.
Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Die Betroffenheit von Menschenhandel muss deshalb im Asylverfahren als eigenständiger Schutzgrund anerkannt werden.
SOLWODI hat bereits ausdrücklich eine grundsätzliche Anerkennung auf Asyl für betroffene Frauen und Kinder gefordert.
Menschenhandel und andere geschlechtsspezifische Fluchtgründe
Menschenhandel steht häufig nicht isoliert neben anderen Gewalterfahrungen.
Eine Frau flieht beispielsweise vor einer drohenden Zwangsverheiratung und gerät anschließend in die Hände von Menschenhändler:innen. Eine andere Frau flieht vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen und wird von einer Person angeworben, die ihr Hilfe verspricht und sie anschließend ausbeutet.
Fluchtursachen und Menschenhandel müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden, ohne sie gleichzusetzen.
Die Tatsache, dass eine Frau zunächst wegen einer anderen Form geschlechtsspezifischer Gewalt flieht, schließt nicht aus, dass sie vor oder während ihrer Flucht oder nach ihrer Ankunft von Menschenhandel betroffen wird.
Querverweise:
➡️ Fluchtursachen von Frauen
➡️ Zwangsverheiratung und FGM/C
➡️ Gewalt in engen sozialen Beziehungen
➡️ Patriarchale Gewalt
Was SOLWODI fordert
SOLWODI setzt sich dafür ein,
dass Menschenhandel im Asylverfahren frühzeitig erkannt und als besonderer Schutzbedarf berücksichtigt wird,
dass die Identifikation von Betroffenen als fortlaufender Prozess verstanden wird,
dass Frauen ausreichend Zeit und einen geschützten Rahmen erhalten, um über ihre Erfahrungen sprechen zu können,
dass Betroffene unmittelbar Zugang zu spezialisierten Fachberatungsstellen erhalten,
dass unabhängige Asylverfahrensberatung und spezialisierte Fachberatungsstellen ausreichend finanziert und flächendeckend verfügbar sind,
dass Betroffene sichere Schutzräume erhalten, die ihren individuellen Schutz- und Stabilitätsbedürfnissen gerecht werden,
dass auch die Gefährdung von Familienangehörigen im Herkunftsland berücksichtigt wird,
dass die Bedenk- und Stabilisierungsfrist zuverlässig gewährt und von drei auf sechs Monate verlängert wird,
dass Betroffene Zugang zu notwendiger medizinischer, psychotherapeutischer und psychosozialer Unterstützung erhalten,
dass die besonderen Auswirkungen von Traumatisierung auf Erinnerungsvermögen und Aussageverhalten im Asylverfahren berücksichtigt werden,
dass alle beteiligten Behörden und Institutionen im Umgang mit Betroffenen von Menschenhandel geschult werden,
und dass Menschenhandel als eigenständiger Asylgrund anerkannt wird.
Weiterführende Informationen
➡️ Menschenhandel
Was ist Menschenhandel, welche Formen gibt es und wie werden Betroffene unterstützt?
➡️ Die Lage der Betroffenen und ihre Rechte
Welche Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen für Betroffene?
➡️ Bedenk- und Stabilisierungsfrist
Welche Bedeutung hat die Bedenk- und Stabilisierungsfrist für Betroffene?
➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
Welche besonderen Schutzbedarfe und Rechte bestehen im Asylverfahren?
➡️ Unterbringung von Geflüchteten
Welche Anforderungen bestehen an eine sichere und bedarfsgerechte Unterbringung?






