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Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren

Geflüchtete Frauen haben häufig Gewalt und andere schwere Menschenrechtsverletzungen erlebt. Dabei beginnt Gewalt nicht erst im Herkunftsland: Frauen können bereits dort geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sein, während der Flucht Gewalt erleben oder nach ihrer Ankunft in Deutschland erneut gefährdet sein.

Zu den Erfahrungen können beispielsweise Gewalt in engen sozialen Beziehungen, patriarchale Gewalt, Zwangsverheiratung, weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel gehören.

Solche Erfahrungen können erhebliche Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit haben. Manche Frauen sind traumatisiert oder benötigen besondere Unterstützung, um ihre Erlebnisse überhaupt benennen und in einem Asylverfahren schildern zu können.

Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlebt haben, gelten im Asyl- und Aufnahmesystem als besonders schutzbedürftig. Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen oder einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), Betroffene von Menschenhandel sowie unter anderem schwangere Frauen und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern werden ausdrücklich als besonders schutzbedürftig berücksichtigt.

In der Praxis bedeutet die rechtliche Anerkennung eines besonderen Schutzbedarfs jedoch nicht automatisch, dass dieser frühzeitig erkannt oder die notwendige Unterstützung tatsächlich gewährleistet wird. Gerade bei Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, können besondere Schutzbedarfe lange unentdeckt bleiben.

 

Besondere Schutzbedarfe sind bei geflüchteten Frauen keine Ausnahme

Nach unserer Erfahrung ist es bei geflüchteten Frauen eher die Ausnahme, dass sie auf ihrem Weg nach Deutschland keinerlei Gewalt oder andere schwerwiegende Belastungen erlebt haben.

Gewalt kann im Herkunftsland beginnen, sich während der Flucht fortsetzen und auch nach der Ankunft in Deutschland weiterbestehen. Frauen können beispielsweise vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen, patriarchaler Gewalt, Zwangsverheiratung, FGM/C oder Menschenhandel geflohen sein und gleichzeitig während der Flucht weitere Gewalt erfahren haben.

Besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe sind deshalb aus unserer Sicht bei geflüchteten Frauen eher die Regel als die Ausnahme. Sie müssen frühzeitig erkannt und im gesamten Asylverfahren sowie bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus der Beratungspraxis, dass Schutzbedarfe häufig erst im Verlauf mehrerer Gespräche sichtbar werden. Frauen bezeichnen sich nahezu nie selbst als Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt oder als Betroffene von Menschenhandel. Viele kennen die rechtliche Einordnung ihrer Erlebnisse nicht oder sprechen aus Angst, Scham, Traumatisierung oder fehlendem Vertrauen zunächst nur über einen Teil ihrer Geschichte.

Deshalb braucht es einen sensiblen und geschulten Umgang mit möglichen Schutzbedarfen – und Strukturen, die nicht voraussetzen, dass eine Frau ihre gesamte Geschichte bereits beim ersten Kontakt offenlegt.

Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben

Geschlechtsspezifische Gewalt kann in sehr unterschiedlichen Formen auftreten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gewalt in engen sozialen Beziehungen 

  • patriarchale Gewalt 

  • Zwangsverheiratung 

  • weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) 

  • sexualisierte Gewalt 

  • Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung 

Die jeweiligen Formen von Gewalt können unterschiedliche Schutz- und Unterstützungsbedarfe hervorrufen.

 

Recht auf die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse

Besondere Schutzbedarfe können sowohl das Asylverfahren als auch die Unterbringung betreffen.

Das Asylsystem muss berücksichtigen, wenn eine Person aufgrund ihrer individuellen Situation besondere Unterstützung benötigt. Das betrifft beispielsweise Menschen mit psychischen Erkrankungen, Traumafolgestörungen oder Erfahrungen von Folter, Vergewaltigung oder anderer schwerer Gewalt.

Für Frauen kann dies beispielsweise bedeuten, dass besondere Rahmenbedingungen für Gespräche oder eine angemessene Unterstützung notwendig sind.

Entscheidend ist dabei nicht nur, ob eine Frau Gewalt erlebt hat, sondern auch, welche Folgen diese Erfahrungen für sie haben und welche Unterstützung sie benötigt.

Zugang zu Beratung und rechtlicher Unterstützung

Für Frauen mit besonderen Schutzbedarfen ist unabhängige und qualifizierte Beratung eine wichtige Unterstützung.

Eine qualifizierte Beratung kann dabei helfen,

  • die eigenen Rechte und das Asylverfahren zu verstehen, 

  • besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen, 

  • mögliche Unterstützungsangebote zu vermitteln, 

  • die Frau auf die Anhörung vorzubereiten, 

  • und bei Bedarf den Zugang zu spezialisierten Fachberatungsstellen, medizinischen oder psychotherapeutischen Angeboten sowie rechtlicher Unterstützung herzustellen. 

 

Sprachmittlung und geschützte Kommunikation

Damit Frauen ihre Erfahrungen und Bedürfnisse verständlich mitteilen können, ist eine qualifizierte Sprachmittlung von großer Bedeutung.

Gerade bei Gesprächen über Gewalt, sexualisierte Übergriffe oder traumatische Erlebnisse können sprachliche Missverständnisse schwerwiegende Folgen haben.

Frauen sollten ihre Geschichte in einer Umgebung erzählen können, in der sie sich möglichst sicher fühlen. Wenn es für die Frau wichtig oder aufgrund ihrer besonderen Situation erforderlich ist, sollte auch berücksichtigt werden, ob eine weibliche Sprachmittlerin oder eine weibliche Anhörungsperson benötigt wird.

Eine angemessene Kommunikation bedeutet dabei nicht, dass Frauen eine bestimmte Geschichte „richtig“ erzählen müssen. Vielmehr müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass sie ihre eigenen Erlebnisse möglichst selbstbestimmt schildern können.

Schutz vor weiterer Gewalt

Besondere Schutzbedarfe können auch die Unterbringung betreffen.

Für Frauen, die beispielsweise vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen, patriarchaler Gewalt, Zwangsverheiratung, Menschenhandel oder sexualisierter Gewalt geflohen sind, kann eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft besondere Risiken mit sich bringen.

Das Asylgesetz verpflichtet die Länder, bei der Unterbringung besondere Bedürfnisse zu identifizieren und zu berücksichtigen sowie den Schutz von Frauen und anderen schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Zu den ausdrücklich genannten besonders schutzbedürftigen Personen gehören unter anderem Opfer von Menschenhandel sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlebt haben.

Bei einer konkreten Gefährdung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen und eine sichere Unterbringung gewährleistet werden. Dabei müssen die individuelle Gefährdungssituation und die besonderen Schutzbedarfe der Frau berücksichtigt werden.

 

Besondere Rechte bei Menschenhandel

Betroffene von Menschenhandel haben besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit einer Bedenk- und Stabilisierungsfrist sowie der Zugang zu spezialisierter Fachberatung.

Diese Aspekte werden auf unserer Themenseite zu Menschenhandel ausführlicher erläutert.

 

 

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