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Aufenthalt zwischen Schutz und Unsicherheit

Mit der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) endet das Asylverfahren – aber nicht unbedingt die Unsicherheit.

Das BAMF kann unterschiedliche Formen des Schutzes zuerkennen. Auch wenn eine Frau einen Schutzstatus erhält, bedeutet dies nicht automatisch, dass alle Fragen zu ihrem weiteren Leben in Deutschland geklärt sind.

Für viele Frauen stellen sich deshalb ganz konkrete Fragen:

„Kann ich hier bleiben?“
 „Darf ich arbeiten?“
 „Wann kann ich meine Kinder nachholen?“
 „Werde ich abgeschoben?“

Welche Antworten darauf gelten, hängt unter anderem vom jeweiligen Schutzstatus ab.

Welche Schutzformen gibt es?

Im Asylverfahren können unterschiedliche Schutzformen zuerkannt werden:

  • Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz 

  • Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asylgesetz 

  • subsidiärer Schutz nach § 4 Asylgesetz 

  • Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz 

Die einzelnen Schutzformen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und ihrer aufenthaltsrechtlichen Folgen.

Querverweis:
 ➡️ Das Asylverfahren – Wie kommt es zu einer Entscheidung über den Asylantrag?

Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz

Aus unserer Beratungspraxis erleben wir vergleichsweise selten, dass Frauen bereits im ersten Asylverfahren die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz erhalten. Häufig wird der Asylantrag zunächst abgelehnt und die Entscheidung anschließend gerichtlich überprüft.

Gerade bei Frauen, die schwere psychische Belastungen oder Traumatisierungen erlebt haben, können dabei auch medizinische oder psychotherapeutische Gutachten eine Rolle spielen.

Welche Schutzform letztlich zuerkannt wird, kann für die weitere Lebensplanung der Frauen von großer Bedeutung sein.

Abschiebungsverbot – Schutz, aber keine endgültige Sicherheit

Besonders häufig erleben wir in unserer Beratung die Zuerkennung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG.

Ein Abschiebungsverbot bedeutet, dass eine Person aus bestimmten rechtlichen Gründen nicht in den betreffenden Staat abgeschoben werden darf. Liegt ein Abschiebungsverbot vor, soll grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erteilt werden, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. 

Für viele Frauen ist diese Entscheidung zunächst eine große Erleichterung: Sie wissen, dass sie nicht in ein Land zurückkehren müssen, in dem ihnen möglicherweise Gewalt oder andere schwere Belastungen drohen.

Gleichzeitig kann die Aufenthaltsperspektive mit größerer Unsicherheit verbunden sein als bei anderen Schutzformen.

„Kann ich hier bleiben?“

Diese Frage hören wir in unserer Beratung besonders häufig.

Welche Aufenthaltsperspektive eine Frau hat, hängt wesentlich davon ab, welcher Schutzstatus ihr zuerkannt wurde. Auch die Möglichkeiten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder Familienangehörige nachzuholen, unterscheiden sich je nach Schutzstatus.

Bei einer Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich erkennbar sein, ob die Erwerbstätigkeit erlaubt ist und ob Einschränkungen bestehen. (gesetze-im-internet.de)

Die Frage nach dem Familiennachzug ist für Mütter häufig besonders belastend. Die konkreten Möglichkeiten unterscheiden sich erheblich je nach Schutzstatus und werden auf unserer Seite „Familienzusammenführung“ ausführlicher erklärt. 

Der Moment der Ablehnung

Für viele Frauen ist bereits der Moment, in dem das BAMF den Asylantrag ablehnt, eine enorme Belastung.

Viele haben bis dahin gehofft, endlich Sicherheit zu bekommen. Mit der Ablehnung wird ihnen bewusst, dass das Verfahren möglicherweise noch Jahre dauern kann und ungewiss bleibt, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben können.

Für Mütter kommt die Sorge um ihre Kinder hinzu. Sie wissen häufig nicht, ob und wann eine Familienzusammenführung möglich sein wird.

Die Zuerkennung eines Abschiebungsverbots kann deshalb insbesondere für Frauen ohne Kinder oder für Frauen, deren Kinder bereits in Deutschland leben, eine andere Bedeutung haben: Sie erhalten Schutz vor einer Rückkehr in den betreffenden Staat, ohne dass damit automatisch dieselbe aufenthaltsrechtliche Perspektive wie bei einer Anerkennung als Flüchtling verbunden ist.

Unsicherheit erschwert Stabilisierung und Integration

Ein Mensch, der nicht weiß, ob er in einem Land bleiben kann, kann sich nur schwer eine langfristige Perspektive aufbauen.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass diese Unsicherheit auch die psychische Stabilisierung beeinflussen kann. Frauen versuchen gleichzeitig, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten, eine neue Sprache zu lernen, sich in einem unbekannten System zurechtzufinden und ihre Familien im Herkunftsland zu unterstützen.

Auch eine Therapie oder andere Unterstützungsangebote können schwieriger sein, wenn die eigene Zukunft völlig ungewiss erscheint.

Sicherheit ist deshalb nicht nur ein aufenthaltsrechtliches Thema. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen sich stabilisieren, ankommen und langfristig eine Perspektive entwickeln können.

 

Integration trotz Unsicherheit

Wenn Frauen einigermaßen stabilisiert sind, möchten viele gerne einen Integrationskurs besuchen, Deutsch lernen und arbeiten.

In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Hindernisse. Frauen mit Kindern benötigen beispielsweise eine verlässliche Kinderbetreuung. Angebote, die den Bedürfnissen von Müttern Rechnung tragen, sind nicht überall verfügbar.

Hinzu kommen Veränderungen beim Zugang und beim Angebot von Integrationskursen, die unsere Klientinnen unmittelbar zu spüren bekommen.

Veränderungen bei den Integrationskursen

Die Rahmenbedingungen für Integrationskurse wurden in den vergangenen Jahren verändert. Unter anderem wurden Frauen-, Eltern- und Jugendintegrationskurse sowie Förderkurse ab Mai 2025 schrittweise eingestellt. Das BAMF begründete die Neuausrichtung unter anderem mit einer stärkeren Ausrichtung der Kursarten auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen. 

Für Frauen mit Kindern kann dies besonders relevant sein. Spezielle Kursangebote für Frauen und Eltern konnten auf die Lebenssituation von Müttern eingehen. Wenn solche Angebote wegfallen, kann es schwieriger werden, einen passenden Kurs zu finden und gleichzeitig die Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Auch der rechtliche Zugang zu einem Integrationskurs hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus ab. Einen gesetzlichen Anspruch nach § 44 AufenthG gibt es insbesondere für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse; eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist dort beispielsweise nicht als eigener Anspruchstatbestand genannt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen ohne Anspruch jedoch im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden. 

Aus unserer Beratungspraxis erleben wir, wie belastend solche Veränderungen für Frauen sein können: Viele möchten lernen, sich stabilisieren und in Deutschland ankommen, wissen aber gleichzeitig nicht, ob sie bleiben dürfen oder ob sie Zugang zu den dafür notwendigen Angeboten erhalten.

Ein Mensch, der nicht weiß, ob er bleiben kann, stabilisiert sich anders und integriert sich langsamer. Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen sich stabilisieren und langfristig eine Perspektive entwickeln können.

 

Was SOLWODI fordert

SOLWODI setzt sich dafür ein,

  • dass die besondere Vulnerabilität von Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, im Asyl- und Aufenthaltsverfahren angemessen berücksichtigt wird, 

  • dass besonders schutzbedürftige und traumatisierte Frauen die notwendige aufenthaltsrechtliche Sicherheit erhalten, die sie für ihre Stabilisierung und den Aufbau einer langfristigen Perspektive benötigen, 

  • dass Frauen unabhängig von ihrer Aufenthaltsperspektive Zugang zu notwendiger Beratung und Unterstützung erhalten, 

  • dass Integrationsangebote auch für Mütter mit Kindern zugänglich sind,

  • dass ausreichend Möglichkeiten zur Kinderbetreuung bestehen, damit Frauen an Sprach- und Integrationsangeboten teilnehmen können, 

  • und dass Familienzusammenführung insbesondere für Frauen mit minderjährigen Kindern erleichtert wird.

Weiterführende Informationen

➡️ Familienzusammenführung
 Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kinder oder andere Familienangehörige im Herkunftsland zurückgeblieben sind?

➡️ Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
 Welche besonderen Rechte und Schutzmöglichkeiten bestehen für besonders schutzbedürftige Frauen?

➡️ Das Asylverfahren
 Wie läuft das Asylverfahren bis zur Entscheidung des BAMF ab?

 

Bücher

Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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