Das Dublin Verfahren
Was ist das Dublin-Verfahren?
Innerhalb der Europäischen Union regelt die sogenannte Dublin-Verordnung – künftig die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (AMMR) – welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
In vielen Fällen ist dies der Staat, den Schutzsuchende zuerst betreten haben oder in dem sie erstmals registriert wurden.
Für viele Frauen ist das Dublin-Verfahren jedoch weit mehr als eine Zuständigkeitsfrage. Die mögliche Rücküberstellung in einen anderen europäischen Staat ist häufig mit erheblichen Ängsten verbunden – insbesondere dann, wenn sie dort Gewalt, Ausbeutung oder andere traumatische Erfahrungen gemacht haben.
Wenn Europa kein sicherer Ort war
In politischen Debatten wird häufig davon ausgegangen, dass Schutzsuchende innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich Zugang zu Schutz und Unterstützung haben.
Aus der Beratungspraxis von SOLWODI wissen wir jedoch, dass viele Frauen bereits in europäischen Staaten schwere Gewalterfahrungen gemacht haben. Manche wurden nach ihrer Ankunft obdachlos, andere erlebten sexualisierte Gewalt oder wurden Opfer von Menschenhandel. Viele Frauen waren bereits vor ihrer Ankunft in Europa von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen und wurden während der Flucht oder nach ihrer Einreise erneut Gewalt oder Ausbeutung ausgesetzt.
Für viele Frauen verbinden sich diese Länder daher nicht mit Sicherheit, sondern mit Angst, Unsicherheit und traumatischen Erinnerungen.
Auswirkungen einer Dublin-Überstellung
Erhalten Frauen einen Dublin-Bescheid oder steht eine Rücküberstellung bevor, löst dies häufig große Verunsicherung aus.
Aus der Beratungspraxis von SOLWODI wissen wir, dass viele Frauen in dieser Situation unter verstärkten Schlafstörungen, Angstzuständen oder Panikattacken leiden. Beratungen werden häufiger in Anspruch genommen und nicht selten sind Kriseninterventionen erforderlich. Manche Frauen verlassen aus Angst vor einer Rücküberstellung ihre Unterkunft und suchen andernorts Schutz.
Gerade für traumatisierte Frauen kann bereits die Vorstellung einer Rückkehr in das betreffende Land zu einer erheblichen psychischen Belastung führen.
Besondere Herausforderungen für schutzbedürftige Frauen
Viele Frauen haben während ihrer Flucht oder in europäischen Staaten geschlechtsspezifische Gewalt erlebt. Andere wurden Opfer von Menschenhandel oder mussten vor familiärer Gewalt, patriarchaler Gewalt oder Zwangsheirat fliehen.
Aus Sicht von SOLWODI reicht die Prüfung der formalen Zuständigkeit allein deshalb nicht aus. Entscheidend ist auch, ob besondere Schutzbedarfe erkannt und bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt werden.
Viele Frauen sprechen erst nach mehreren Gesprächen über ihre Erlebnisse oder können ihre Erfahrungen zunächst nicht vollständig schildern. Dadurch besteht die Gefahr, dass besondere Schutzbedarfe im Dublin-Verfahren nicht erkannt werden.
Familien und Kinder
Für Mütter bedeutet eine mögliche Rücküberstellung häufig zusätzliche Sorgen.
Viele wünschen sich Stabilität für ihre Kinder und fürchten erneute Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen, einen weiteren Schulwechsel oder den Verlust bereits aufgebauter sozialer Kontakte. Frauen, die selbst schlechte Erfahrungen in einem anderen europäischen Staat gemacht haben, sorgen sich häufig auch um die Sicherheit ihrer Kinder.
Änderungen durch GEAS
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bleibt das Grundprinzip des Dublin-Systems bestehen: In der Regel bleibt der Mitgliedstaat zuständig, in dem Schutzsuchende erstmals europäischen Boden betreten oder registriert wurden.
Neu ist unter anderem, dass sich die Überstellungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verlängern kann. Gleichzeitig sollen Verfahren zur Wahrung der Familieneinheit künftig stärker berücksichtigt werden.
Welche Auswirkungen die Reform in der Praxis haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Aus Sicht von SOLWODI wird die Umsetzung entscheidend sein. Bestehende Schutzstandards dürfen nicht abgeschwächt werden. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass besonders schutzbedürftige Frauen frühzeitig identifiziert werden und Zugang zu spezialisierter Fachberatung sowie den notwendigen Schutzmaßnahmen erhalten.
Was SOLWODI fordert
SOLWODI setzt sich dafür ein,
dass besondere Schutzbedarfe im Dublin-Verfahren frühzeitig erkannt werden,
dass traumatische Erfahrungen bei Entscheidungen stärker berücksichtigt werden,
dass Frauen Zugang zu spezialisierter Fachberatung erhalten,
dass Fachberatungsstellen europaweit besser zusammenarbeiten,
und dass Rücküberstellungen nicht erfolgen, wenn dadurch eine erhebliche Gefährdung oder Retraumatisierung droht.
Querverweise
GEAS
Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren
Menschenhandel (Themenseite)






