Deutsch English
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)

Was ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem?

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bildet den rechtlichen Rahmen für Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union. Mit der Reform wurden zahlreiche europäische Vorschriften überarbeitet. Ziel ist es, Asylverfahren innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu verbessern.

Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Registrierung von Schutzsuchenden an den Außengrenzen, die Zuständigkeit für Asylverfahren sowie die Durchführung von Grenzverfahren und Rückführungen.

Für Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen geflohen sind, werfen die neuen Regelungen jedoch wichtige Fragen auf. Aus Sicht von SOLWODI kommt es entscheidend darauf an, dass besondere Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und während des gesamten Verfahrens berücksichtigt werden.

 

Das Screening an den Außengrenzen

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist das sogenannte Screening.

Personen, die irregulär in die Europäische Union einreisen oder an den Außengrenzen einen Asylantrag stellen, sollen innerhalb weniger Tage registriert werden. Dabei werden unter anderem Identität, Gesundheitszustand und mögliche Schutzbedarfe erfasst.

Nach den neuen Regelungen sollen auch Hinweise auf besondere Schutzbedarfe möglichst früh erkannt werden.

Aus Sicht von SOLWODI stellt sich jedoch die Frage, ob dies innerhalb eines so kurzen Zeitraums zuverlässig gelingen kann. Viele Frauen sprechen aufgrund von Traumatisierungen, Scham oder Angst zunächst nicht über erlebte Gewalt. Erfahrungen aus der Beratung zeigen, dass häufig mehrere Gespräche notwendig sind, bevor Betroffene über Menschenhandel, sexualisierte Gewalt oder andere traumatische Erlebnisse sprechen können.

Grenzverfahren

Die Reform sieht vor, dass bestimmte Asylverfahren künftig bereits an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden können.

Während dieser Verfahren verbleiben die betroffenen Personen in speziellen Einrichtungen, bis über ihren Antrag entschieden wurde.

Aus Sicht von SOLWODI besteht die Gefahr, dass besonders schutzbedürftige Frauen unter diesen Bedingungen nicht ausreichend identifiziert werden. Gerade traumatisierte Frauen benötigen Zeit, Vertrauen und spezialisierte Beratung, um ihre Geschichte erzählen zu können.

Hinzu kommt, dass Fachberatungsstellen im Grenzverfahren voraussichtlich deutlich weniger Zugang zu Betroffenen haben werden als im regulären Asylverfahren innerhalb Deutschlands. Dadurch könnte es schwieriger werden, Menschenhandel oder andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt frühzeitig zu erkennen.

Früherkennung besonderer Schutzbedarfe

Die Reform betont die Bedeutung einer frühzeitigen Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen.

Aus Sicht von SOLWODI ist dies grundsätzlich zu begrüßen.

Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus der Beratungspraxis, dass besondere Schutzbedarfe häufig erst im Verlauf mehrerer Gespräche sichtbar werden. Viele Frauen schildern zunächst nur einzelne Teile ihrer Geschichte oder lassen belastende Erfahrungen bewusst aus. Häufig kennen sie die rechtliche Einordnung ihrer Erlebnisse nicht und bezeichnen sich selbst weder als Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt noch als Betroffene von Menschenhandel. Umso wichtiger ist es, dass ausreichend Zeit für Gespräche, geschultes Personal und der frühzeitige Zugang zu spezialisierten Fachberatungsstellen gewährleistet sind.

Herausforderungen aus Sicht von SOLWODI

SOLWODI sieht insbesondere folgende Herausforderungen:

  • kurze Screeningverfahren erschweren die Erkennung traumatisierter Frauen, 

  • Fachberatungsstellen könnten Betroffene erst deutlich später erreichen, 

  • traumatisierte Frauen benötigen häufig mehrere Gespräche, bevor sie über ihre Erlebnisse sprechen können, 

  • ohne frühzeitige Identifizierung werden besondere Schutzbedarfe möglicherweise nicht erkannt, 

  • dadurch besteht die Gefahr, dass notwendige Schutzmaßnahmen unterbleiben. 

 

Was SOLWODI fordert

SOLWODI setzt sich dafür ein,

  • dass besondere Schutzbedarfe zuverlässig und nicht nur innerhalb kurzer Screeningverfahren festgestellt werden, 

  • dass Fachberatungsstellen frühzeitig in Identifizierungsverfahren eingebunden werden, 

  • dass traumatisierte Frauen ausreichend Zeit erhalten, ihre Geschichte zu erzählen, 

  • dass Grenzverfahren nicht zulasten besonders schutzbedürftiger Personen gehen, 

  • und dass bestehende Schutzstandards auch unter dem neuen GEAS vollständig umgesetzt werden. 

 

Querverweise

  • Dublin-Verfahren (Zuständigkeit für das Asylverfahren innerhalb Europas) 

  • Die BAMF-Anhörung (Bedeutung einer traumasensiblen Anhörung) 

  • Rechte und besonderer Schutz im Asylverfahren (Früherkennung besonderer Schutzbedarfe)

Bücher

Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

Kalender

Nächste Veranstaltungen:

16.​09.​2026 - Uhr

 

20.​09.​2026