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Welttag gegen Menschenhandel - Menschenhandel hat viele Gesichter

27.​07.​2026

Zum Welttag gegen Menschenhandel am 30. Juli erinnert SOLWODI daran, dass Menschenhandel weit mehr Formen hat, als den meisten bewusst ist. Allein im Jahr 2025 wandten sich nach eigener Kontaktstatistik 377 Frauen an die 21 Fachberatungsstellen des Vereins, die von Menschenhandel betroffen waren oder bei denen ein entsprechender Verdacht bestand – die meisten dieser Fälle wurden nie angezeigt, weil die Frauen Angst vor Repressionen hatten oder ihre Aussagen nicht ausreichend belastbar waren.

Das Spektrum ist vielfältig – von Menschenhandel zur sexuellen oder Arbeitsausbeutung bis hin zum Menschenhandel zum Zweck der Bettelei oder dem Begehen von Straftaten. Jetzt sollen weitere Formen hinzukommen: Menschenhandel zum Zweck der Zwangsverheiratung, illegaler Adoption und Leihmutterschaft. Der Bundestag berät derzeit über einen Gesetzentwurf, der diese weiteren Ausbeutungsformen erstmals ausdrücklich im Straftatbestand des Menschenhandels verankern soll – eigentlich eine von Deutschland bereits bis zum 15. Juli fällige EU-Vorgabe. Die geänderten Richtlinien verpflichten die Mitgliedsstaaten auch zur Verabschiedung nationaler Aktionspläne gegen Menschenhandel, die spätestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden sollen. SOLWODI ist in diesen Prozess eingebunden und war zuletzt Ende Juni bei einer Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel vertreten, bei der genau dieser Wandel im Mittelpunkt stand. 

Besonders relevant ist dabei das Phänomen der Zwangsverheiratung. Allein 2025 nahmen erstmals 261 Frauen, die von Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht waren, Kontakt mit SOLWODI auf. Diese Form der Ausbeutung unterscheidet sich von anderen vor allem dadurch, dass die Täter oft nicht Angehörige krimineller Netzwerke sind, sondern die eigene Familie. Das macht es besonders schwer sich Hilfe zu holen, etwa aus Angst, den Kontakt zu Eltern und Geschwistern vollständig zu verlieren, oder weil den betroffenen jungen Frauen genau diese Möglichkeit aktiv genommen wird. Teilweise werden Mädchen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ins Ausland gebracht, um dort verheiratet zu werden. Andere werden in Deutschland zur Ehe mit ihnen fremden Männern gezwungen. Alle Betroffenen haben gemeinsam, dass sie nicht mehr eigenständig über ihr Leben und ihre Zukunft bestimmen können. Damit können Kriterien des Menschenhandels erfüllt sein und die Vergehen durch die neue Gesetzgebung geahndet werden.


 

„Am Welttag gegen Menschenhandel wollen wir, dass alle Betroffenen – ob von sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung oder Zwangsverheiratung – die gleiche Aufmerksamkeit und die gleichen Rechte bekommen.“ sagt Dr. Maria Decker, Vorsitzende von SOLWODI Deutschland e.V.

Ob aus der gesetzlichen Anerkennung auch wirksame Hilfe resultiert, hängt jetzt vor allem von der Umsetzung ab. SOLWODI bittet am Welttag gegen Menschenhandel darum genauer hinzuschauen, welche Formen von Ausbeutung tatsächlich existieren und vor allem Betroffenen in jeder dieser Formen zuzuhören und Unterstützung zu bieten.

 

Welttag gegen Menschenhandel:

Der Weltweite Tag gegen Menschenhandel findet jährlich am 30. Juli statt. Die Vereinten Nationen riefen ihn 2013 ins Leben, um weltweit auf die Situation von Betroffenen des Menschenhandels aufmerksam zu machen und ihre Rechte zu stärken.

 

Bild zur Meldung: Symbolbild: Annette Heines für SOLWODI

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30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

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Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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