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SOLWODI +++ Aktuell

SOLWODI Aktuell Nr. 100 vom 24.03.2023

 

Internationaler Tag gegen Rassismus:

"Schluss mit der Zweiklassengesellschaft"

 

 

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

am Dienstag, dem 21.03.2023, fand der Internationale Tag gegen Rassismus statt. Er dient als Erinnerung, dass wir uns jeden Tag gegen Rassismus einsetzen müssen. Wir sollten den Tag nutzen, um mit einem kritischen Blick auf die vergangenen zwölf Monate schauen und uns selbst, aber auch staatliche Institution zu größeren Einsatz gegen rassistische Diskriminierung, Hassrede und Gewalt zu tun.

Doch schnell stellt sich die Frage, was Rassismus eigentlich ist. Amnesty International definiert den Begriff als „Angriff auf die universellen Menschenrechte an sich. Er verleugnet eines der Grundprinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – nämlich, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Rassismus verweigert Menschen systematisch die Ausübung ihrer Grundrechte unter dem Vorwand der Hautfarbe, der „Rasse“ oder ethnischen Herkunft, der nationalen oder auch der sozialen Herkunft (z.B. im indischen Kastensystem). Deshalb ist Rassismus eine Bedrohung für alle Menschenrechte […].[1]

Die Folgen von rassistischen Vorurteilen, Hass und Gewalt gegenüber Menschen, die als „anders“ oder „fremd“ wahrgenommen werden, sind schwerwiegend: Ausgrenzung und Diskriminierung, Apartheid oder gar ethnische Säuberungen und Völkermord. Jeder Mensch hat jedoch das Recht, nicht rassistisch diskriminiert zu werden. Dieses Recht bildet den Grundpfeiler der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung. Und trotzdem ist Rassismus in fast allen Gesellschaften verbreitet.

Sehr häufig erleben die Mitarbeiterinnen von SOLWODI bei der Begleitung ihrer Klientinnen, dass diese aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens eine Andersbehandlung erfahren. Mit Beginn des Krieges in der Ukraine zeigte sich die Zweiklassengesellschaft der Geflüchteten deutlicher als je zuvor. Auf der einen Seite sahen wir im vergangenen Jahr die vielen ukrainischen Geflüchteten, die mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus und durch ein für sie leicht zugängliches Unterstützungssystem einreisen und sich hier vor der drohenden Not und Gewalt in ihrer Heimat zu Recht in Sicherheit bringen konnten.

Auf der anderen Seite stehen Frauen, deren Leid vergleichbar oder noch erheblich größer ist, denen aber aufgrund ihrer Herkunft der Zugang zu Asyl verwehrt wird. Eine dieser Frauen ist Suah[2] aus Guniea. Im Alter von 16 Jahren wurde sie gegen den Willen ihrer Mutter mit einem ihr unbekannten Cousin zwangsverheiratet. Gleich zweimal wurden ihre Genitalien (FGM) verstümmelt, bevor der Ehemann sich nach kurzer Zeit von ihr trennte und sie mit dem Sohn zurückließ.

Aufgrund ihrer schwierigen Situation als alleinstehende Mutter nahm sie schließlich das Angebot einer Madame in Marokko an, von der sie über eine Frau in ihrer Heimatstadt erfahren hatte. Dort sollte Suah als Erntehelferin arbeiten. Ihren Sohn musste sie bei ihrer Mutter zurücklassen, um den Weg nach Marokko anzutreten. Auf der Reise erlebte Suah erneut sexualisierte Gewalt, um dann am Ziel zu erfahren, dass sie in Marokko nicht als Erntehelferin, sondern in der Prostitution arbeiten sollte. Suahs Weigerung führte dazu, dass sie gefesselt, eingesperrt und bedroht wurde. Doch ihr gelang die Flucht und mit Hilfe des Besitzers einer Obstplantage, der wiederum ihre Notlage sexuell ausnutzte, trat sie die Überfahrt nach Spanien auf einem Schlauchboot an. Sie überlebte die Überfahrt, um bereits bei der Landung an der spanischen Küste festgenommen zu werden. Eine Woche saß Suah im Gefängnis, bevor sie vom Roten Kreuz befreit und in eine sichere Einrichtung gebracht werden konnte. Nach kurzer Zeit beschloss sie, die Einrichtung zu verlassen und nach Deutschland zu fliehen. Dort angekommen wurde sie erneut sexualisierter Gewalt ausgesetzt, aus der eine Schwangerschaft folgte.

Noch vor der Niederkunft erhielt Suah die Ablehnung ihres Asylantrages durch das BAMF mit der Begründung, dass zwischen der Flucht aus Guinea, der Zwangsheirat und der FGM kein zeitlicher Zusammenhang bestehen würde und ihr keine ernsthafte Gefahr in Guinea drohe. Des Weiteren hätte sie dort den Schutz und die Unterstützung durch ihre Mutter. Auch die dringend notwendige Behandlung der körperlichen und psychischen Folgen der schweren Genitalverstümmelung und der sexualisierten Gewalt sowie die Tatsache, dass Suah aufgrund des unehelichen Kindes in Guniea unter Stigmatisierung und Ausgrenzung leiden würde, fanden bei der Entscheidung keine Berücksichtigung.

Suah ist nur ein Fall von sehr vielen …

Daher fordert SOLWODI die gleiche Behandlung aller Geflüchteten in Deutschland – unabhängig von nationaler, ethnischer und sozialer Herkunft. Sowohl legislative, als auch exekutive Organe unseres Staates sind hier in der Pflicht, die derzeitige Zweiklassengesellschaft für Geflüchtete abzuschaffen und gleiche Bedingungen für alle Schutzsuchenden zu schaffen.

 

[1] https://www.amnesty.at/themen/rassismus/was-ist-rassismus/

[2] Der Name wurde zum Schutz der Klientin geändert.

Europäische Union

 

 

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Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Decker, Barbara Wellner und Sr. Paula Fiebag

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