Bund-Länder-Arbeitsgruppen Menschenhandel
Auf Bundesebene gibt es drei Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu Menschenhandel. Den drei Arbeitsgruppen gemein ist, dass sie sowohl Akteur*innen auf Bundes- wie auch Länderebene einspannen und die Kooperation und Koordination zwischen Ministerien und Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) erleichtern.
Die älteste Arbeitsgruppe ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel. Die Arbeitsgruppe wurde 1997 als Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel ins Leben gerufen, welche 2013 in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel umbenannt wurde. Die Arbeitsgruppe wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) koordiniert. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, einen regelmäßigen länderübergreifenden Fach- und Informationsaustausch zum Thema Menschenhandel zwischen beteiligten Behörden (bspw. BMFSFJ, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bundesministerium für Gesundheit (BMAS), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundeskriminalamt (BKA), Vertreter*innen der Sozialministerkonferenz, Innenministerkonferenz usw.) und NROs (bspw. der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)) auf Bundes- und Länderebene zu ermöglichen und auch politische Empfehlungen für Entscheidungsträger*innen zu erarbeiten sowie bundesweite Aktionen zum Thema Menschenhandel zu organisieren. Das Kooperationskonzept für Fachberatungsstellen und der Polizei, die Erstellung eines Handlungsleitfadens zur Beantragung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und das Fortbildungskonzept für Behörden und Einrichtungen, die sich mit dem Thema Menschenhandel konfrontiert sehen, zählen u.a. zu den wichtigsten Ergebnissen der Arbeitsgruppe. Das Kooperationskonzept wurde in 13 Bundesländern umgesetzt. Wichtiges Instrument bei der Umsetzung sind Runde Tische auf Länderebene, welche die interinstitutionellen Kooperationen zum Thema Menschenhandel weiter fördert.
Die zweite Arbeitsgruppe befasst sich mit Menschenhandel von Kindern und Jugendlichen; die sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung (BLAG). Die Arbeitsgruppe wurde bereits 2003 als Monitoring-Instrument zum gleichnamigen Aktionsplan der Bundesregierung vom BMFSFJ eingerichtet. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, den strafrechtlichen Schutz von jungen Menschen vor sexueller Gewalt weiterzuentwickeln, präventive Maßnahmen zu verstärken und die internationale Strafverfolgung und Zusammenarbeit zu verbessern. In der Arbeitsgruppe treffen sich zweimal im Jahr Vertreter*innen von Ministerien und NROs auf Bundes- und Länderebene. Die Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Unterarbeitsgruppen, u.a. „Handel mit Kindern, Tourismus und internationale Kooperation“. Ein wichtiges Ergebnis der BLAG ist das Bundeskooperationskonzept Miteinander statt nebeneinander! – „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“, welches als nationales Verweisungsmechanismus mit einem landesweiten Empfehlungspaket für die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen und anderen Einrichtungen, die an der Identifizierung und dem Schutz von Opfern des Kinderhandels beteiligt sind, gilt. Das Bundeskooperationskonzept bietet vertiefende Informationen, wie Kinder besser unterstützt und geschützt werden können. Die Umsetzung des Konzeptes wird vom BMFSFJ finanziert. ECPAT Deutschland wurde beauftragte, Kommunen und Länder bei der Anpassung und Umsetzung des neuen Kooperationskonzeptes zu unterstützen, da aufgrund des föderalen Systems das Konzept an die jeweiligen Bestimmungen und Strukturen im einzelnen Bundesland angepasst werden muss.
Die jüngste Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geleitet- und seit 2015 von der Behörde koordiniert wird. Die Arbeitsgruppe konzentriert sich auf die Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung. In der Arbeitsgruppe vertreten sind zuständige Ministerien und Behörden auf Bundes- und Länderebene sowie Vertreter*innen von Gewerkschaften, Fachberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände, Sozialversicherungen, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Arbeitgeber*innen. Diese Arbeitsgruppe hat eine Art Verweisverfahren durch den Aufbau der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel „Arbeit und Leben Berlin“ initiiert, die ein internetbasiertes Ressourcenzentrum geschaffen hat, das strukturierte Informationen über die in den Bundesländern vorhandenen Aktivitäten und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen bietet und den Austausch zwischen den Bundesländern erleichtert.