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Königsteiner Schlüssel

Wenn ein Mensch Asyl in Deutschland beantragt, entscheidet das Quotensystem EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden), welches Bundesland die Asylbewerber*innen aufnimmt. Hierbei richtet sich das Quotensystem EASY nach dem Königsteiner Schlüssel (s. Schaubild 3).

 

Schaubild 3

 

Jedes Jahr wird von der Bund-Länder-Kommission ermittelt, welchen Anteil an Asylbewerber*innen jedes Bundesland aufnehmen muss. Ziel des Königsteiner Schlüssel ist es, die Menschen angemessen und gerecht auf die verschiedenen Bundesländer aufzuteilen, daher orientiert sich der Königsteiner Schlüssel an der Einwohner*innenzahl und dem Steueraufkommen der Länder. Die einzelnen Bundesländer sind verpflichtet, die erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber*innen zu errichten und zu unterhalten. Außerdem müssen sie entsprechend der festgelegten Aufnahmequote die erforderliche Anzahl von Unterkünften und benötigten Unterbringungsplätze für den monatlichen Zugang von Asylbewerber*innen bereitstellen (§ 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz AsylVfG).

 

Die Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung hängt unter anderem vom Herkunftsland der/des Asylbewerber*in ab. Nicht jede der bundesweit verteilten Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Asylanträge von Asylbewerber*innen  jedes Herkunftslandes.

 

Fällt nach der Abfrage im EASY-System die Zuständigkeit auf eine andere Einrichtung als auf die, in der sich die/der Asylbewerber*in gerade befindet, so muss sich die/der Asylbewerber*in unverzüglich in die Einrichtung begeben, die ihr/ihm zugeteilt wurde. Der Asylantrag wird dann von der zuständigen BAMF Außenstelle an diesem Standort entgegengenommen.

 

Der Königsteiner Schlüssel ist ursprünglich für die Lastenverteilung bei der gemeinsamen Finanzierung von Forschungseinrichtungen durch Bund und Länder entwickelt worden. Mittlerweile weisen Studien und Gutachten darauf hin, dass der Königsteiner Schlüssel ungeeignet sei, um Asylbewerber*innen auf eine geeignete Weise unter den Bundesländern aufzuteilen. Das aktuelle Verteilsystem sei nicht daran orientiert, wie gut die Kommunen in der Lage sind, die Personen unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Daher weisen sie auf die Notwendigkeit hin, dass die Verteilung der geflüchteten Menschen komplett neu organisiert werden müsste. Für Betroffene von Menschenhandel und andere besonders vulnerable Menschen, birgt die Verteilung durch den Königsteiner Schlüssel nämlich eine Gefahr: so ist es besonders wichtig, dass Asylbewerber*innen bedarfsgerecht verteilt werden und genauestens angeschaut wird, wie gut eine Kommune in der Lage ist, eine/n Asylbewerber*in angemessen unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Insbesondere für Betroffene von Menschenhandel bedeutet dies eine Unterbringung weit entfernt von den Täter*innen, eine geringe Entfernung zu spezialisierten Fachberatungsstellen und eine Unterbringung in einer geschützten Unterkunft.

 

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Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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