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Wichtige Akteur*innen

Hier stellen wir Ihnen wichtige Akteur*innen und deren Rolle bei der Bekämpfung, Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel vor.

Piktogramm Asyl
  • Asylentscheider*innen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind im Allgemeinen dafür verantwortlich, drittstaatsangehörige Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren. Sie werden regelmäßig darin geschult, Indikatoren für Anwerbung, Ausbeutung, Zwang sowie herkunftslandspezifische Indikatoren zu ermitteln und zu identifizieren. Betroffene von Menschenhandel werden zu einer persönlichen Anhörung eingeladen. Nach Richtlinie 2013/32/EU Des Europäischen Parlaments Und Des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung) (Art. 24 Verf-RL) ist nach der Asylantragstellung festzustellen, ob die antragstellende Person besondere Unterstützung im Asylverfahren benötigt. Antragstellende Personen die besondere Unterstützung benötigen sind nach Art. 21 Aufnahme-Richtlinie 2013/33/EU unter anderem: unbegleitete Minderjährige, Folteropfer, traumatisierte Personen und geschlechtsspezifisch Verfolgte, sowie Opfer von Menschenhandel. Diese besonders schutzbedürftigen Personen werden von speziell geschulten Entscheider*innen (Sonderbeauftragte) angehört. Wenn Sonderbeauftragte das Verfahren nicht selbst anhören, können sie in die Verfahren mit einbezogen werden, was dann heißt, dass nicht jede schutzbedürftige Person von einem/einer Sonderbeauftragte*n angehört wird. Leider besteht kein rechtlicher Anspruch auf Anhörung durch eine*n Sonderbeauftragte*n. Laut der Dienstanweisung des BAMFs, soll bei Verdacht auf Menschenhandel in jedem Fall eine*n Sonderbeauftragte*n in das Asylverfahren mit eingebunden werden. Wichtig für schutzbedürftige Personen ist die Identifizierung vor der Anhörung, damit das Verfahren durchgängig von einem/einer Sonderbeauftragte*n für Opfer von Menschenhandel und in Einzelfällen von einem/einer Sonderbeauftragte*n für geschlechtsspezifische Verfolgung bearbeitet werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen sind Sonderbeauftragte für unbegleitete Minderjährige und im Einzelfall Sonderbeauftragte für Opfer von Menschenhandel oder Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung mit einzubeziehen bzw. sollen das Asylverfahren  bearbeiten. Handelt es sich bei dem Menschenhandelsopfer um ein minderjähriges Mädchen, hat das BAMF gemäß § 42 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII einen Vormund zu bestellen.

Wenn  schutzbedürftige Personen erst im Laufe der Anhörung identifiziert werden, sollte ein*e Sonderbeauftragte*r miteinbezogen werden  und ggfs. das Asylverfahren übernehmen. Wenn beispielsweise Menschenhandel oder geschlechtsspezifische Verfolgung während der Anhörung nicht erkannt wurde und dementsprechend auch keine Sonderbeauftragte hinzugezogen worden ist, kann man dem BAMF dies mitteilen und es kann ggf. eine neue Anhörung durchgeführt werden.

 

Vor allem ist die Identifizierung wichtig, damit dies im Vorfeld bekannt ist, da in der Praxis wenig Sonderbeauftragte zur Verfügung stehen: In 2019 waren beispielsweise nur ca. 210 solcher Sonderbeauftragten im Einsatz. Aufgrund der geringen Personalkapazitäten bleiben Opfer oft unerkannt und/oder die Fachberatung kann gegenüber diesen Frauen nicht erbracht werden. Auch mangelt es an der Verfügbarkeit von Fremdsprachendienstleistungen. Opfer werden daher oft an Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen vermittelt.

Piktogramm Flüchtlingsunterkunft
  • Mitarbeiter*innen von Flüchtlingsunterkünften:  In Flüchtlingsunterkünften spielen vor allem Mitarbeiter*innen der Asylverfahrensberatung und Gewaltschutzkoordinator*innen eine Schlüsselrolle in der Identifizierung von Betroffenen. Beide Akteur*innen vermitteln Betroffene an Fachberatungsstellen für Menschenhandel. Gewaltschutzkoordinator*innen sollen zudem sicher stellen, dass Betroffene von Menschenhandel geschützt in der Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind. Mitarbeiter*innen der Sanitätsstationen können ebenfalls Betroffene von Menschenhandel identifizieren. Die Asylbewerber*innen kommen häufig mit vielen Beschwerden dorthin, so dass die Möglichkeit für das medizinische Personal besteht, durch die Beschwerden / Symptome / Verletzungen eine Betroffene zu identifizieren. Im Rahmen des ACTIVATE Projektes schult SOLWODI Mitarbeiter*innen von Flüchtlingsunterkünften und entwickelt gemeinsam mit den Projektpartner*innen ein e-Learning Tool.
Piktogramm Sozialarbeit
  • Sozialarbeiter*innen von Fachberatungsstellen haben oft Besucher*innenausweise für Flüchtlingsunterkünfte oder werden von Mitarbeiter*innen von Flüchtlingsunterkünften oder von der Polizei zu den Betroffenen verwiesen. Es heißt, dass Beratungsstellen bei der Identifizierung von Menschenhandelsopfern in Aufnahme- und Abschiebeeinrichtungen erfolgreicher sind. Der Hauptgrund dafür ist, dass Menschenhandelsopfer sich Berater*innen gegenüber eher öffnen als beispielsweise gegenüber Mitarbeiter*innen von Flüchtlingsunterkünften, die von Opfern oft als Regierungsvertreter*innen gesehen werden, denen sie aus Erfahrung in ihren Heimatländern oder während ihrer Flucht nach Europa misstrauen. Sozialarbeiter*innen beraten drittstaatsangehörige Frauen hinsichtlich des Asylverfahrens und geben ihnen Informationen, insbesondere zum Thema Menschenhandel. Das Asylverfahren stellt für die Fachberater*innen jedoch Probleme dar: Da drittstaatsangehörige Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, geraten Sozialarbeiter*innen bei der detaillierten Beratung ihrer Klientinnen oft in Zeitnot. Oft wird die Klientin in eine gemeinsame Flüchtlingsunterkunft in einem anderen Landesteil versetzt, die den Berater*innen nicht immer problemlos zugänglich ist. Das bedeutet, dass Verdachtsfälle manchmal nicht weiter verfolgt werden können. 
Piktogramm Polizei
  • Die Polizei befasst sich mit der Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung beispielsweise im Rahmen von Razzien in Bordellen. Die deutsche Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert jedoch, dass ihr aufgrund von Unterkunftsbeschränkungen, Aufenthaltstiteln und fehlenden psychologischen Betreuungsdiensten für Menschenhandelsopfer die Hände gebunden sind: Da Opferzeug*innen nicht bereit sind, sich gegenüber der Polizei zu öffnen, liegen der Polizei keine Aussagen vor, um Täter*innen zu verfolgen. Die GdP bittet um eine bessere Umsetzung der EU-Opferrichtlinie in Deutschland in Bezug auf Opfer von Menschenhandel, um die Täter*innen erfolgreicher verfolgen zu können.
Piktogramm Staatsanwaltschaft
Piktogramm Rechtsanwältinnen
  • Rechtsanwält*innen:  Für die Sicherung des Aufenhalts wenden sich viele Betroffene von Menschenhandel an Rechtsanwält*innen. Rechtsanwält*innen unterstützen Betroffene auch im Strafverfahren gegen ihre Menschenhändler*innen durch eine Nebenklagevertretung und setzen sich für ihre zivilrechtliche Rechte ein (beispielsweise Zahlungen von Entschädigungen). In den Sitzungen mit Rechtsanwält*innen und in der Schilderung ihrer Geschichte, können Rechtsanwält*innen ihre Klient*innen als Betroffene von Menschenhandel idenzifizieren. Die praktische Erfahrung von SOLWODI zeigt, dass aufgrund ihres Traumas, sich die Betroffenen nicht unbedingt gegenüber ihrem Anwalt/ihrer Anwältin öffnen, was sich zum Teil negativ auf die Bleibeperspektive auswirken kann, da der Anwalt/die Anwältin sich dann nicht optimal für eine entsprechende Bleibeperspektive einsetzen kann. Im Rahmen des ACTIVATE Projektes schult SOLWODI Rechtsanwält*innen und entwickelt gemeinsam mit den Projektpartner*innen ein e-Learning Tool.
Piktogramm Gesundheitsamt
  • Die örtlichen Gesundheitsämter sind auch in der Position, Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren, da sich Klientinnen laut dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) entweder bei den entsprechenden Behörden anmelden oder sich einer gesundheitlichen Beratung unterziehen müssen (siehe § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 2 oder § 10 Abs. 2 ProstSchG). In Übereinstimmung mit dem neuen Gesetz müssen das zuständige Gesundheitsamt und/oder die Behörde die Frauen, die sich als Prostituierte anmelden, über ihre Rechte und Pflichten als Prostituierte, ihre Krankenversicherung, Gesundheits- und Sozialangebote sowie über den Zugang zu Betreuungsdiensten in Notfällen und ihre Steuerpflichten informieren. Während der Anmeldung ist es für die zuständigen Beamt*innen schwierig, zu beurteilen, ob es sich bei der Frau um eine Betroffene von Menschenhandel handelt. Ziemlich oft stellen Sprachbarrieren ein Kommunikationsproblem dar. Bei der Anmeldung werden Prostituierte häufig von einer weiteren Person begleitet und sie möchten ihre Anmeldebescheinigung rasch erhalten. Diesen Beamt*innen stehen auch keine Checklisten zur Verfügung, mit denen Sie die Frauen informieren und sie zu Menschenhandelsverbrechen befragen könnten. Darüber hinaus wird die Identifizierung während des Anmeldevorgangs in diesen Stellen behindert. Die Erfahrung von SOLWODI zeigt, dass es in der Regel schwierig ist, Frauen zu erkennen, die unter Zwang in einem verborgenen Milieu gehalten und zur Prostitution gezwungen werden. Sie haben falsche Reisepässe und können sich daher unter Zwangseinwirkung nicht anmelden.
Piktogramm Zollamt
  • Zollämter können in der Bekämpfung und Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel ebenfalls eine Rolle spielen. Zollämter führen europaweite Kontrollen gegen den Menschenhandel, Zwangsarbeit und die Ausbeutung der Arbeitskraft durch. Vor allem wird der Verdacht auf illegale Einreise und Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz von den Zollämtern geprüft.
Piktogramm Jugendamt
  • Auch das Jugendamt kann in die Identifizierung minderjähriger Betroffener von Menschenhandel eingebunden werden. Dies lässt sich anhand der Arbeitserfahrung von SOLWODI veranschaulichen. Einige der Schutzwohnungen von SOLWODI stellen eine besondere Unterkunft für minderjährige Mädchen zur Verfügung. SOLWODI steht daher mit verschiedenen Jugendämtern in engem Kontakt. Die Erfahrung von SOLWODI zeigt, dass minderjährige Betroffene von Menschenhandel (hauptsächlich zwischen 16 und 21 Jahren) meistens von der Polizei identifiziert werden, z. B. durch Razzien in Bordellen, und dann an die Jugendämter übergeben werden, die die Mädchen wiederum in die Hände von SOLWODI übergeben.
Piktogramm Bekannte
  • In manchen Fällen erkennen Bekannte des Opfers drittstaatsangehörige Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, und verweisen sie an Beratungsstellen.

 

Die größte Herausforderung für Akteur*innen besteht darin, dass sie davon abhängig sind, dass die Betroffenen von Menschenhandel ihre Erfahrungen offenbaren, um ihnen ihre Rechtsansprüche, Rechte auf Opferentschädigung usw. zu gewähren. Die Angst, sich gegenüber Asylentscheider*innen, Fachberater*innen usw. zu öffnen, stellt noch immer das größte Hindernis für die Identifizierung drittstaatsangehöriger Betroffener von Menschenhandel dar. Asylbeamt*innen und anderes bei der Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel involvierte Fachpersonal sollte vermehrt und intensiver fachlich geschult werden. Darüber hinaus sollten Fachberatungsstellen mehr in die Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel eingebunden werden. Nur eine Zusammenarbeit auf vielen Ebenen kann eine schnelle Opferidentifizierung gewährleisten, gefolgt von einer angemessenen, geschlechts- und traumasensiblen Beratung. Das Projekt ACTIVATE leistet hierzu einen Beitrag (s. Einleitung).

Bücher

Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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