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Nationales Verweisverfahren

Deutschland hat aufgrund seines föderalistischen Staatssystems kein landesweites, formalisiertes nationales Verweisungsverfahren für Opfer von Menschenhandel – ein sogenanntes National Referral Mechanism (NRM). In NRMs soll die Identifizierung von Betroffenen durch die Kooperation zwischen beteiligten Akteur*innen – Regierungsbehörden, Polizei, Justiz, Fachberatungsstellen, örtlichen Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Arbeitsinspektionen, Jugendamt usw. – erleichtert werden, um ein Verweissystem zu ermöglichen.

In Deutschland werden die rechtliche Verfolgung des Menschenhandels und die Bereitstellung von Schutz und Unterstützung für die Opfer von den Bundesländern wahrgenommen. Doch in Übereinstimmung mit Artikel 11 Absatz 4 der Richtlinie 2011/36/EU gibt es Verfahren für eine bessere Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen im Falle von Menschenhandel, die zu einer verbesserten Anerkennung, Vermittlung und zum Schutz der Opfer beitragen. Auf Bundesebene gibt es dafür verschiedene Bund-Länder-Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen des Menschenhandels befassen und auf Landesebene gibt es solche Verweisverfahren, die wir Ihnen hier kurz vorstellen möchten. 

 

 

 

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