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Pressemitteilung zum internationalen Tag gegen Menschenhandel

28. 07. 2022

Koblenz. Während sich Deutschland aktuell medienwirksam darüber streitet, ob Ballermann-Songs verboten werden sollen oder nicht, wird dabei übersehen, dass viele Frauen in der Prostitution Betroffene von Menschenhandel sind, die Angst vor Abschiebungen haben und finanziell abhängig gemacht wurden. Am 30. Juli begehen die UN den „Welttag gegen Menschenhandel“ und das bereits seit 2014! Doch es gibt immer noch viel zu tun – Deutschland wird nicht umsonst als „Bordell Europas“ bezeichnet, ein attraktives Feld für kriminelle Organisationen und Menschenhandel. Im Jahr 2020 kam es laut dem Bundeskriminalamt zu 465 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Menschenhandel – ein Anstieg von über 20 Prozent zum Vorjahr.

 

Auch bei der Frauenrechtsorganisation SOLWODI melden sich nach wie vor viele Betroffene von Menschenhandel. Insbesondere sind die Erstkontakte aus Nigeria weiter angestiegen. 2021 kontaktierten insgesamt 235 nigerianische Frauen eine der 19 Fachberatungsstellen von SOLWODI Deutschland – meist wegen Menschenhandel. Oft werden diese Frauen über Italien nach Europa geschleust und in Italien und Deutschland der Prostitution zugeführt. Kaum eine dieser Frauen erhält in Deutschland Asyl, obwohl mittlerweile einige Gerichte davon ausgehen, dass zwischen Nigeria und Italien enge Netzwerke von Menschenhändlern und organisierter Kriminalität bestehen. Insbesondere bei der Rückkehr nach Italien besteht die massive Gefahr, dass die Frauen wieder Betroffene von Menschenhandel werden. „Den Frauen muss eine andere Perspektive eröffnet werden. Zwingend nötig ist aber ein Umdenken in der Gesellschaft und die Einführung des Nordischen Modells.“, so die 1. Vorsitzende Dr. Maria Decker.

 

SOLWODI fordert außerdem die Aussetzung von Abschiebungen bei Frauen, die wieder in die Prostitution gezwungen werden könnten. Darüber hinaus müssen die Betroffenen von Menschenhandel vor erneuter Ausbeutung geschützt werden, indem ihnen Asyl gewährt wird. „Das Recht auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden oder mit juristischen und bürokratischen Eventualitäten ausgehöhlt werden. Wenn auch nur ein Anhaltspunkt besteht, der die Gefahr einer erneuten Zwangsprostitution untermauert, ist es die ethische Pflicht, hier zu schützen.“, so eine Sozialpädagogin von SOLWODI. Deswegen verlangt SOLWODI die konsequente Umsetzung des Grundrechtschutzes gegen Abschiebungen gemäß der Dublin-III-Verordnung für Betroffene von Menschenhandel.

 

Wenn Sie die Arbeit von SOLWODI finanziell fördern wollen, können Sie das hier tun:

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück

BIC: MALADE51SIM

IBAN: DE02 5605 1790 0001 1270 00

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 

Kathrin Wagner, M.A.

SOLWODI Deutschland e.V.

Viktoriastraße 32-36, 56068 Koblenz

 

Bücher

Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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