Pressemeldung zum Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

24. 03. 2021

Istanbul-Konvention darf nicht ausgehöhlt werden

 

Boppard. Der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention setzt ein völlig falsches Signal in einer kritischen Zeit. „Türkische Frauen benötigen einen starken internationalen Rechtsrahmen als Rückendeckung“, fordert Dr. Maria Decker, Vorsitzende der internationalen Menschenrechts- und Frauenhilfsorganisation SOLWODI. Schließlich definiere das internationale Abkommen Gewalt gegen Frauen und Mädchen als klare Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern.

 

Am 11. Mai 2011 unterzeichneten ursprünglich 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das Übereinkommen in Istanbul, und dass gerade jetzt die Türkei ausschert, hat eine pikante Note. Insgesamt wurde die Istanbul-Konvention bis jetzt von 45 Staaten unterzeichnet und von 34 ratifiziert. Die Unterzeichner verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen zu bekämpfen, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen und für geeignete Maßnahmen zu sorgen, insbesondere die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen zu gewährleisten.

 

Auch in Deutschland ist häusliche Gewalt ein Thema. Im vergangenen Jahr wandten sich 404 Frauen an SOLWODI, weil sie Gewalt und Misshandlung in einer Partnerschaft erlitten hatten – mehr als jeder andere Kontaktgrund unter den SOLWODI-Klientinnen. Häusliche Gewalt stellt die SOLWODI-Sozialberaterinnen vor besondere Herausforderungen, handelt es sich doch meist um komplexe Problemlagen. Gerade bei ausländischen Frauen ist eine kultursensible Beratung besonders wichtig.

 

Nach den Artikeln 22 und 23 der Istanbul-Konvention müssen auch in Deutschland spezialisierte Hilfsdienste und Schutzunterkünfte in ausreichendem Maß bereitgestellt werden.   

 

Maria Decker: „Um qualifizierte praktische Arbeit für Frauen in Not weiter im ausreichenden Maß anbieten zu können, ist eine bessere Finanzierung von Fachberatungsstellen und Schutzhäusern unumgänglich. Hier ist der Staat gefordert.“

 

SOLWODI ist, um Frauen und Kindern nachhaltig in Not helfen zu können, auf Spenden angewiesen: Kreissparkasse Rhein-Hunsrück,

IBAN: DE02 5605 1790 0001 1270 00, BIC: MALADE51SIM

 

 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

 

Ruth Müller

Pressereferentin SOLWODI Deutschland e.V.

Propsteistr. 2

56154 Boppard

Tel.: 06741-2232