„Deutschland braucht ein Sexkaufverbot“ - Zwischenbericht des Bundesfrauenministeriums belegt Wirkungslosigkeit des Prostituiertenschutzgesetzes

20. 07. 2020

Boppard. Drei Jahre nach Inkrafttreten des ProstSchG hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen ersten Zwischenbericht vorgelegt.

Der Bericht berücksichtigt lediglich Daten aus den Jahren 2017 und 2018 und bildet das Hellfeld ab. Ihm ist zu entnehmen, dass sich 2018 gerade einmal 32.799 Frauen aus der Prostitution bei den Behörden anmeldeten (bei geschätzten 400.00 Frauen in der Prostitution).

Das Gesetz hat damit nur einen Bruchteil der Frauen erreicht und sein selbst gestecktes Ziel, Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und besser zu schützen, verfehlt. SOLWODI hat das Gesetz von Beginn an als wirkungslos abgelehnt und sieht sich mit dem Zwischenbericht bestätigt.

Als Frauenhilfsorganisation mit langjähriger Beratungspraxis in den Bereichen Menschenhandel und Prostitution fordert SOLWODI seit 30 Jahren alternativ die Einführung eines Sexkaufverbotes in Deutschland sowie Ausstiegsprogramme, die betroffenen Frauen den Weg in die Selbstständigkeit ermöglichen.  

Insbesondere in der Corona-Pandemie wurden - nach der deutschlandweiten Schließung der Bordelle - die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Frauen unübersehbar: Viele sind hoch verschuldet, haben keinen eigenen Wohnraum außerhalb der Bordelle und müssen sich weiter vermarkten lassen. 16 Bundestagsabgeordnete haben sich fraktionsübergreifend in der Coronakrise an die MinisterpräsidentInnen der Länder gewandt und für ein dauerhaftes Sexkaufverbot geworben.

SOLWODI: „Dieses Vorhaben ist überfällig. Statt den Evaluationsbericht zum ProstSchG in 2025 abzuwarten, muss der Bundestag zügig handeln und bereits jetzt Reformen umsetzen. Frankreich, das vor vier Jahren ein Sexkaufverbot einführte, konnte in einem kürzlich veröffentlichten Evaluationsbericht erste Erfolge vermelden: 54% mehr Strafverfolgungen wegen Zuhälterei und Menschenhandel sowie 5.000 Sexkäufer, die belangt wurden.“

 

 

     

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