Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung 

01. 12. 2021

Boppard. Die Frauenhilfsorganisation SOLWODI begrüßt, dass die künftige Bundesregierung beim Gewaltschutz ausdrücklich auch die Bedarfe geflüchteter Frauen sicherstellen will.

SOLWODI-Vorsitzende Dr. Maria Decker: „Enttäuschend ist zwar, dass der Vertrag keine Regelungen zu einer Abkehr von Sammelunterkünften enthält. Denn dort müssen Frauen und Mädchen immer wieder Gewalt von männlichen Bewohnern befürchten. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der Koalitionsvertrag zumindest einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern vorsieht, der auch die Bedarfe geflüchteter Frauen in den Blick nimmt.“

 

Immerhin soll das Konzept der AnkER-Zentren nicht weiter verfolgt werden. Zu begrüßen ist auch, dass gut integrierte geduldete Jugendliche und Familien bessere Chancen auf ein Bleiberecht erhalten sollen. Auch die Entfristung der Beschäftigungsduldung, um Geduldeten in der Ausbildung und ihren Betrieben eine größere Rechtssicherheit zu geben, ist hilfreich.

 

Positiv bewertet SOLWODI ebenso die im Koalitionspapier angestrebte flächendeckende und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sowie die Ankündigung, vulnerable Gruppen wie Menschenhandelsopfer von Anfang an zu identifizieren und besonders zu unterstützen.

 

Die ressortübergreifende Koordinierung, die Einführung eines nationalen Aktionsplanes sowie einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der Europaratkonvention sind erste wichtige politische Schritte zur Bekämpfung des Menschenhandels, wie auch die Ankündigung, den Kampf gegen die organsierte Gewalt zu intensivieren.

 

Um Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung weiter einzudämmen, hätte sich SOLWODI gewünscht, dass die Koalitionspartner das Augenmerk auch auf die Prostitution legen und sich für die Einführung des Nordischen Modells aussprechen. Länder wie Schweden, die in der Vergangenheit diesen gesetzgeberischen Weg wählten, haben damit gute Ergebnisse erzielt. Die Nachfrage nach Prostitution ist dort in den vergangenen zwei Jahrzehnten merklich gesunken und letztlich auch der Menschenhandel.           

 

In der Vergangenheit wurde es in Deutschland für Opfer von Menschenhandel zunehmend schwieriger einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Ankündigung, dass Opfer von Menschenhandel künftig ein Aufenthaltsrecht unabhängig von einer Aussagebereitschaft vor Gericht erhalten, ist ein Schritt in die richtige Richtung.     

 

Auch die geplante Einrichtung von passgenauen und erreichbaren Integrationskursen von Anfang an „für alle ankommenden Menschen“ sieht SOLWODI positiv: Der Ausbau der Angebote für Deutsch- und Integrationskurse, ohne Unterscheidung nach Herkunftsstaat oder Aufenthaltsstatus, ist unumgänglich, damit geflüchtete Frauen gleiche Chancen auf soziale Kommunikation, Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten haben.

 

SOLWODI begrüßt, dass die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere  überarbeitet werden, damit diese als Illegale im Krankheitsfall nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen. SOLWODI hat diese Forderung in der Vergangenheit immer wieder mit Nachdruck an die Adresse der Politik gerichtet.  

 

In der Praxis leisten Fachberatungsstellen und Schutzhäuser die Arbeit für Frauen mit Gewalterfahrungen. SOLWODI betreut jährlich 2000 Klientinnen, aktuell mit steigenden Fallzahlen. Auch die angekündigte stärkere Finanzierung der Schutzhäuser wird in der Praxis nicht alle Kosten auffangen können, da mit weiter steigendem Bedarf nach Beratung und Schutzplätzen zu rechnen ist.   

 

SOLWODI ist daher für seine Arbeit auf Spenden angewiesen:

Landesbank Saar, IBAN: DE 84 5905 0000 0020 0099 99

 

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 

 

Ass. iur. Ruth Müller

Pressereferentin SOLWODI Deutschland e.V.

Propsteistr. 2

56154 Boppard

Tel.: 06741-2232

Fax: 06741-2310