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SOLWODI- Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag (8. März 2021)

04. 03. 2021

Migrantinnen sind die Verliererinnen der COVID 19-Pandemie

 

Boppard. Der 8. März ist Internationaler Frauentag – Anlass, um auf die Situation von Frauen in Deutschland aufmerksam zu machen. Die ist sicher von der COVID 19-Pandemie geprägt, und Migrantinnen sind hiervon besonders betroffen. Viele Frauen verloren ihre Arbeit, manche wurden obdachlos und fanden in allgemeinen Frauenhäusern kaum noch einen Platz. SOLWODI war oftmals die einzige Anlaufstelle für sie. Dr. Maria Decker, Vorsitzende der Frauenhilfsorganisation SOLWODI Deutschland e.V.: „Auch die häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder nimmt zu. Unsere 19 Fachberatungsstellen und sieben Schutzhäuser haben in den vergangenen Monaten vermehrt Anfragen von Frauen erhalten.“

 

Die Kinder der betreuten Frauen konnten Kindergärten und Schulen nicht durchgehend besuchen, was sich auf ihren Spracherwerb und die soziale Integration in Deutschland auswirkt. Die Mütter sind mit Home-Schooling völlig überfordert. Auch fehlt es meist an einer ausreichenden Zahl von internetfähigen Geräten, damit alle Kinder am Lernangebot teilnehmen können. Für die betroffenen Frauen stellt die Sorge um die schulische Entwicklung ihrer Kinder eine große Belastung dar.

 

Asylverfahren für Menschenhandelsopfer und die Regelung finanzieller Ansprüche verzögerten sich. Dokumente der Frauen, z.B. für eine Aufenthaltsgenehmigung, konnten oft nur mit Schwierigkeiten besorgt werden. Deutschkurse und Weiterbildungsangebote für Migrantinnen entfielen oder wurden auf ein Online-Format umgestellt, was für Frauen mit wenig Schulbildung oder Analphabetinnen eine große Herausforderung ist. Hier leisten die SOLWODI-Mitarbeiterinnen einen erheblichen Mehraufwand in der Betreuung.

 

SOLWODI verweist auf das von Deutschland ratifizierte Menschenrechtsabkommen der Istanbul-Konvention. Danach muss der Staat finanzielle Mittel zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung stellen, auch, um das Engagement von nichtstaatlichen Organisationen zu ermöglichen. Nach den Artikeln 22 und 23 der Konvention müssen spezialisierte Hilfsdienste und Schutzunterkünfte in ausreichendem Maß bereitgestellt werden.    

 

Maria Decker: „Die Konvention darf kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben. Für die praktische Arbeit mit Frauen in Not ist das Abkommen mit seinem Inhalt nur dann zielfördernd, wenn weitere Schritte umgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere die bessere Finanzierung von Fachberatungsstellen und Schutzhäusern, aber auch ein gendersensibles Asylverfahren und die Anerkennung frauenspezifischer Asylgründe.“

 

SOLWODI ist, um Frauen und Kindern nachhaltig in Not helfen zu können, auf Spenden angewiesen: Kreissparkasse Rhein-Hunsrück,

IBAN: DE02 5605 1790 0001 1270 00, BIC: MALADE51SIM

 

 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

 

Ruth Müller

Pressereferentin SOLWODI Deutschland e.V.

Propsteistr. 2

56154 Boppard

Tel.: 06741-2232

Fax: 06741-2310

 

 

Bücher

Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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