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Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (6. Februar)

05. 02. 2021

Weibliche Genitalverstümmelung – auch ein Thema in Deutschland

 

Boppard. Der 6. Februar ist ein trauriges und schmerzhaftes Datum. Es ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, auch Female Genital Mutilation (FGM) genannt. Von „Beschneidung“ zu reden, wäre euphemistisch, da es sich bei FGM im Gegensatz zur männlichen Beschneidung um eine schwerwiegende Verletzung des Körpers handelt.

 

FGM wird in verschiedenen Formen praktiziert. Oft werden Klitoris und innere Schamlippen entfernt, teilweise auch die Vulva. Anschließend wird so zusammengenäht, dass nur eine kleine Öffnung für Urin oder Menstruationsblut bleibt. Dieser Eingriff wird meist unter unhygienischen Bedingungen mit Glasscherben oder alten Rasierklingen an Mädchen von drei bis sechs Jahren vorgenommen. Rund zehn Prozent der Mädchen überleben die Prozedur nicht. Die Übrigen leiden lebenslang unter Schmerzen beim Wasserlassen und Geschlechtsverkehr. Auch bei Schwangerschaft und Geburt kommt es nicht selten zu Komplikationen.

 

Die weibliche Genitalverstümmelung wird vor allem in afrikanischen Ländern praktiziert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von weltweit 200 Millionen Betroffenen aus. Das Bundesfamilienministerium schätzt, dass in Deutschland bis zu 14.750 Mädchen von FGM bedroht sind. Dabei kann der Eingriff sowohl illegal in Deutschland als auch bei einer Ferienreise in das Herkunftsland vollzogen werden.

 

Im Asylgesetz ist die Bedrohung durch weibliche Genitalverstümmelung als geschlechtsspezifische Verfolgung und damit als Fluchtgrund anerkannt. Leider sieht die Realität oft anders aus – darauf macht die Frauenrechtsorganisation SOLWODI aufmerksam. „Viele unserer afrikanischen Klientinnen sind Mütter von Kleinkindern,“ erläutert Dr. Maria Decker, Vorsitzende von SOLWODI Deutschland e.V., „werden sie abgeschoben, droht den Töchtern im Herkunftsland die Genitalverstümmelung.“ In den Anhörungen oder Asylverfahren wird oft mit innerstaatlichen Fluchtalternativen argumentiert, d.h., die Frauen könnten sich doch in einer anderen Region niederlassen. Wie eine alleinerziehende Mutter in einem anderen Landesteil mit anderer Ethnie, anderer Sprache und ohne das Beziehungsgeflecht von Familie und Freunden ihren Lebensunterhalt bestreiten soll, bleibt offen.

 

Exemplarisch ist die Geschichte von Joy aus Nigeria, die mit ihrer kleinen Tochter nach Europa floh, da die Großmutter und Tanten auf einer Beschneidung des Mädchens bestanden. Eine Kinderärztin in Deutschland hat attestiert, dass die Dreijährige noch nicht beschnitten ist. Trotzdem wurde der Asylantrag damit abgelehnt, Joy könne mit ihrer Tochter in eine Großstadt ziehen, wo die Familie sie nicht finden würde. Joy stammt aus einem kleinen Dorf, hat nur wenige Jahre eine Schule besucht und keine Ausbildung. Jetzt ist sie verzweifelt, es droht die Abschiebung. Sie weiß nicht, wie sie sich und ihre Tochter in Nigeria ernähren soll.

 

SOLWODI fordert daher, weibliche Genitalverstümmelung uneingeschränkt als Fluchtgrund anzuerkennen. Sogenannte innerstaatliche Fluchtalternativen oder die angeblich mangelnde Glaubwürdigkeit der Frauen dürfen nicht als Gründe vorgeschoben werden, um Asyl zu verweigern. „Deutschland sollte seine humanitäre Verantwortung wahrnehmen und den betroffenen Frauen und ihren Töchtern, die oft aus prekären Verhältnissen stammen, Schutz und Sicherheit bieten,“ sagt Dr. Decker.

 

SOLWODI ist auch auf private Spenden angewiesen, um Frauen und ihren Kindern wirksam helfen zu können. Spenden können Sie hier: DE02 5605 1790 0001 1270 00.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

 

Ruth Müller

Pressereferentin SOLWODI Deutschland e.V.

Propsteistr. 2

56154 Boppard

Tel.: 06741-2232

Fax: 06741-2310

 

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Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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