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Verwirrende Corona-Lockerungen nach dem 1. September 2020 SOLWODI: Dauerhaftes Verbot statt Schlupflöcher für die Prostitution

09. 09. 2020

Boppard. Die aktuellen Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten unterschiedlichste Bestimmungen, was nach dem 1. September in der Prostitution wieder erlaubt ist. Es ist ein gesetzgeberischer Flickenteppich entstanden, der verwirrender nicht sein könnte. Während sich die Länder z.B. beim Schulunterricht für eine einheitliche Regelung aussprachen, ist beim Thema Prostitution kein bundesweiter Konsens zustande gekommen. Dabei ist gerade dort die Ansteckungsgefahr besonders hoch, da ein Mindestabstand von 1,5 Metern kaum eingehalten werden kann.
So bleibt es unverständlich, dass in Bayern Bordelle geschlossen bleiben, Prostitution dort aber – z.B. auf dem Straßenstrich – grundsätzlich wieder möglich ist. Wie dabei Kontaktketten nachvollzogen werden können, bleibt schleierhaft. Auch der Weg, den das Saarland geht, erscheint realitätsfern: Dort darf Prostitution in Prostitutionsstätten, nicht aber in Bordellen stattfinden. Als Bordelle gelten dabei nur solche Betriebe, bei denen ein gleichzeitiges Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen möglich ist. Kann hingegen ein solches Zusammentreffen vieler Personen ausgeschlossen werden, stuft der Gesetzgeber den Betrieb als Prostitutionsstätte ein.
Dass es auch anders geht, beweist Rheinland-Pfalz, das noch im Juni als erstes Bundesland die Prostitution wieder erlauben wollte, dann aber nach massiven Protesten zurück ruderte und seither das Verbot wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr beibehält.
SOLWODI-Gründerin Sr. Dr. Lea Ackermann: „Die Sexkäufer tragen bei einer Ansteckung den Virus in ihre Familien und in die Gesellschaft hinein. Statt Schlupflöcher für die Prostitution zu schaffen, sollten gerade große Flächenländer wie Bayern konsequent sein und Prostitution ohne Wenn und Aber verbieten. Für eine Ansteckung spielt es schließlich keine Rolle, wo die Prostitution stattfindet. Auch ist es ein schockierendes Armutszeugnis für den Sozialstaat, wenn er betroffene Frauen wieder gesundheitlichen Gefahren aussetzt statt über adäquate Lösungen nachzudenken.“
Um die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie zu stoppen, fordert SOLWODI-Vorsitzende Dr. Maria Decker die Länder auf, Prostitution ausnahmslos und flächendeckend zu verbieten. Für die betroffenen Frauen müssen wirksame Hilfen und Beratungsangebote bereitgestellt werden. An den Bundesgesetzgeber appelliert die internationale Frauenhilfsorganisation, dauerhaft ein Sexkaufverbot einzuführen. Hierfür hatte Sr. Lea Ackermann im vergangenen März 35.220 Unterschriften von Unterstützer*innen an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übergeben.

 

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Ruth Müller
Pressereferentin
SOLWODI Deutschland e.V.
Propsteistr. 2
56154 Boppard
Tel. (06741) 2232
Fax (06741) 2310
E-Mail:
www.solwodi.de

 

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30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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