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Pressemitteilung zum Weltfrauentag

08. 03. 2019

Geschlechtergerechtigkeit muss sich auch in der Gesetzesanwendung widerspiegeln - SOLWODI kritisiert mildes Urteil des AG Düsseldorf zu schwerem Menschenhandel bei Minderjähriger

 

BOPPARD, 7. März 2019. Geschlechtergerechtigkeit ist in Deutschland nach wie vor nicht erreicht. Der Weltfrauentag sollte Anlass sein, diese Aufgabe stärker in den Fokus zu rücken. Eine verantwortungsvolle Gesellschaft schafft Geschlechtergerechtigkeit durch Bildungsarbeit, Gesetze und durch eine Gesetzesanwendung, die den Einzelfall würdigt. Nur so kann bereits in der jungen Generation ein Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit geschaffen werden. Diesen Beitrag zur Bildungsarbeit möchte SOLWODI gerne leisten.

Wie notwendig diese Bildungsarbeit und eine einzelfallgerechte Gesetzesanwendung ist, zeigt folgendes Beispiel des AG Düsseldorf vom 13. August 2018 (AZ 101 Ls 50 Js 157/17-19). Dort wird ein Angeklagter zu gerade einmal zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wird u.a besonders schwere Zwangsprostitution in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel vorgeworfen. Der Angeklagte hatte nach der Loverboy-Methode eine 14-Jährige wohnungs- und mittellose Jugendliche, die aus einem Heim geflohen war, für einen Zeitraum von einem Jahr in die Prostitution gebracht. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht neben dem Geständnis des Angeklagten die „zeitweise vorliegende eigene Motivation der Geschädigten zur Fortsetzung der Prostitution“.

Sr. Dr. Lea Ackermann, Gründerin der internationalen Frauenrechtsorganisation SOLWODI: „Wenn eine manipulierte 14-Jährige eine illegale Tätigkeit fortsetzt, darf dies nicht dazu führen, dass eine Strafe gemildert wird. Zumal es unverständlich ist, wie ein Gericht eine eigene Motivation eines Opfers annehmen kann, das sich in einer solchen Zwangslage befindet.“

Lea Ackermann: „Das Urteil macht deutlich, dass Gesetze alleine nicht ausreichen, wenn der Strafrahmen von der Justiz nicht ausgeschöpft wird und inakzeptable Strafmildungsgründe berücksichtigt werden. Das Urteil verhöhnt Frauen, die in die Prostitution gezwungen werden, und hat auf Täter wenig abschreckende Wirkung.“

 

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

 

Ruth Müller

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

SOLWODI Deutschland e.V.

Propsteistr. 2

56154 Boppard-Hirzenach

Tel: + 49 (0) 6741-2232

E-Mail: presse@solwodi.de

 

Hinweis: SOLWODI richtet vom 2. bis 5. April 2019 zusammen mit „Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.“ und der internationalen Menschenrechtsdachorganisation CAP INTL an der Universität Mainz den 3. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen aus.

Weitere Infos hierzu: weltkongress2019@solwodi.de, https://solwodiweltkongress.blogspot.com

 

Bücher

Chronik_SOLWODI

30 Jahre SOLWODI Deutschland 1987 bis 2017 -

30 Jahre Solidarität mit Frauen in Not in Deutschland

 

Autorinnen: Sr. Dr. Lea Ackermann / Dr. Barbara Koelges / Sr. Annemarie Pitzl

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