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Recht gesprochen

Ein Gerichtsprotokoll von Soni Unterreithmeier

Immer wieder werden Entscheidungen der Gerichte beklagt. Gründe dafür sind: Bagatellisierung der Taten, unsensibler Umgang mit der Glaubwürdigkeit der Opferzeuginnen, Herabstufung von Straftatbeständen oder geringe Strafzumessungen. Es geht aber auch anders, wie eine Gerichtsverhandlung in Augsburg zeigt.

Um schweren Menschenhandel ging es am 6. Oktober 2011 vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Den Vorsitz hatte der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Haeusler. Der Haupttäter war Betreiber einer als Schulungsräume oder Massagestudio getarnten Bordellkette mit zehn Wohnungen in Bayern und Thüringen. Dort mussten die rumänischen Frauen nach seinen Vorgaben und unter ständiger Überwachung ihre Dienste anbieten. Der Betreiber kassierte dabei weit über 50 Prozent der Einnahmen. Über Zeitungsannoncen hatte er im Heimatland gezielt nach jungen und unerfahrenen Frauen gesucht, die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügten und daher vollständig von ihm abhängig waren.

"Menschenverachtend" sei dieses Vorgehen, so der Vorwurf. In Aussicht gestellt wurde den Frauen eine Ausbildung und spätere Arbeitsstelle als Masseurin. Tatsächlich mussten sie nur mit einem Slip bekleidet erotische Ganzkörpermassagen durchführen mit verpflichtender "Handentspannung", das heißt bis zum Samenerguss. Auch weitergehende sexuelle Dienstleistungen waren im Programm.

Der Richter stellte klar, dass es nicht um einen schnellen Abschluss des Verfahrens gehe. Das Gericht habe vielmehr die Aufgabe, sich ein Bild von den Angeklagten und ihren Schuldeinsichten zu machen – Selbsterkenntnis sei der erste Schritt zur Besserung. Ob ein Eingeständnis der Tat nur aus taktischen Gründen erfolgt oder tatsächlich Verantwortung für die Straftat übernommen wird, werde genau eruiert. Der Angeklagte zeigte Reue und gestand die Vorwürfe, so dass es zu einer Prozessabsprache kam. Das Urteil lautete: Sechs Jahre und neun Monate Haft für den Haupttäter, zwei mitangeklagte Frauen und ein Mann erhielten Haftstrafen zwischen dreieinhalb und zwei Jahren. Die Tat sei der Schwerstkriminalität zuzuordnen und das Massagestudio als menschenverachtendes Unternehmen einzuordnen, begründete der Richter die Entscheidung. Mit einem hohen Maß an krimineller Energie habe der Täter die Notsituation und Arglosigkeit der jungen Frauen ausgenutzt. In dem Wissen, die einzige Bezugsperson zu sein, habe er das Vertrauen der Frauen gezielt missbraucht und ihnen ekelhafte Handlungen abverlangt. Die Frauen wurden psychisch unter Druck gesetzt, getäuscht und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt. Die Glaubwürdigkeit der Opferzeuginnen wurde in diesem Fall nicht angezweifelt. Es bestand Übereinstimmung, dass sie ohne Einwirkung der Täter die Prostitution weder aufgenommen noch beibehalten hätten. Der Richter legte bei seiner Rechtsprechung die Absicht zugrunde, die zur Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes 2002 führte: die sich prostituierenden Frauen zu sichern und zu schützen. Er führte den Tätern die Folgen ihrer Verbrechen vor Augen, redete ihnen ins Gewissen und bemühte sich um Täter-Opfer-Ausgleich: Der Haupttäter wird sich bei den Frauen entschuldigen und jeder als Entschädigung 10.000 Euro zahlen. Am Schluss erwähnte der Richter die gute Zusammenarbeit aller und die gute Betreuung der Frauen durch SOLWODI. Ich wünsche mir, dass solche Prozesse, in denen Recht gesprochen wird, in ganz Deutschland die Regel werden.

Artikel Nr. 3 von 9 in: Rundbrief Nr. 90 - Dezember 2011
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