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EU-Konvention will Menschenhandel bekämpfen

Die "Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels" fordert als völkerrechtlicher Vertrag erstmals verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Opfer und ein umfassendes Diskriminierungsverbot im Hinblick auf alle Maßnahmen zu seiner Umsetzung. Ferner verpflichtet er die Vertragsparteien, bei den Maßnahmen zum Schutz der Opferrechte ein Gender-Mainstreaming durchzuführen. Die Konvention wurde verabschiedet am 16. Mai 2005, ist am 1. Februar 2008 auf internationaler Ebene in Kraft getreten und mittlerweile von 34 Staaten ratifiziert. Deutschland gehörte zwar zu den ersten Unterzeichnern der Konvention (2005), ist nun aber unter den letzten Staaten des Europarats, die das Instrument ratifizieren. Die Bundesregierung brachte erst am 17. Oktober 2011 den längst überfälligen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um diesen Vorgang durchzuführen.

 

Artikel Nr. 5 von 9 in: Rundbrief Nr. 90 - Dezember 2011
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