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Zu den Internetseiten der Aktion Mensch.Mit Unterstützung der Aktion Mensch war es möglich in Ludwigshafen und Berlin SOLWODI Fachberatungsstellen einzurichten. Seit dem 01.04.2009 fördert Aktion Mensch das "Projekt Lilja" in Oberhausen und seit dem 15.04.2011 das Projekt "Stella" in Aachen, beide Projekte für einen Zeitraum von drei Jahren .

Zu den Internetseiten der Lotto Gesellschaft Rheinland-Pfalz.Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt seit 2007 die Arbeit von SOLWODI.

Zu den Internetseiten der Peter Ustinov StiftungDie Peter Ustinov Stiftung unterstützt Bildung von Mädchen in Kenia und Ruanda, sowie Freizeitaktivitäten der Kinder unserer Klientinnen in Deutschland.

Zu den Internetseiten der Princess Inaara FoundationDie Princess Inaara Foundation unterstützt seit einem Besuch der Begum Inaara Aga Khan im Oktober 2005 die Arbeit von SOLWODI.

Zu den Internetseiten der agentur makz.Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.


SOLWODI empört über Trennung von Mutter und Kind

Unterstellte Kindesentführung statt Familienzusammenführung: Ein holländisches Gericht reißt mittels abenteuerlicher Hypothesen eine Familie auseinander. Eine Geschichte aus der Beratungspraxis von SOLWODI:

Frau H.* aus Vorderasien floh vor einigen Jahren mit ihrer Tochter Liane* vor der Verfolgung durch ihre Familie im Heimatland. Was war geschehen?

Als ihr Mann nach einem Autounfall ins Koma gefallen war, beanspruchte der brutale Schwager die Frau für sich. Weil diese sich weigerte, setzte er ihr das Messer an die Kehle, vergewaltigte sie und drohte sie umzubringen, falls sie ihn nicht heiraten wolle. Der Schwiegervater, ein Polizeibeamter, unterstützte die Drohungen: sollte sie fliehen, würde er sie weltweit suchen lassen und umbringen. Frau H. konnte dennoch entkommen und bat in Deutschland um Asyl. Doch traute sie sich aus Angst und Scham nicht, die ganze Geschichte zu erzählen. Als sie eine endgültige Ablehnung ihres Asylgesuches erhielt, floh sie vor der Ausweisung nach Holland zu ihrem Freund und stellte dort einen Asylantrag. In dieser Zeit wurde Frau H. schwanger. Der holländische Vater hat das Kind sofort anerkannt.

Eine vorübergehende psychische Krise brachte Frau H. ins Krankenhaus. Die Tochter Liane wurde in einer holländischen Pflegefamilie untergebracht. Da erhielt Frau H. vom Ausländeramt die Aufforderung, das Land sofort zu verlassen und kam in Abschiebehaft. Nach wenigen Tagen händigte ihr die Behörde zwei Fahrkarten nach Bayern für sich und ihre Tochter aus. Frau H. fuhr zur holländischen Pflegefamilie, holte die neunjährige Liane ab und kehrte nach Deutschland zurück. Das Jugendamt in Holland warf daraufhin der Mutter Kindesentführung vor. Zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts reisten nach Deutschland, holten das Mädchen ab und brachten sie wieder in die holländische Pflegefamilie. Die Mutter hat ein Einreiseverbot für Holland, sie kann ihre Tochter nicht besuchen und das Telefonieren wurde ihr wochenlang untersagt. Dabei bestätigte ein Gutachten des örtlichen deutschen Gesundheitsamtes der Mutter psychische Stabilität, das Jugendamt vertrauenswürdiges mütterliches Fürsorgeverhalten.

Weder Frau H. noch Liane wurden je vom holländischen Gericht angehört. Beide leiden sehr unter der Trennung. Wenn Frau H. nun einmal pro Woche ihre Tochter anrufen darf, dann bringt das Kind vor Aufregung die Sprachen deutsch, holländisch und ihre Muttersprache so durcheinander, dass sie sich kaum verständlich machen kann. Und immer wieder die drängende Frage: "Mama, wann darf ich endlich wieder zu dir?"

Frau H. brauchte für das Gericht dringend einen holländischen Rechtsanwalt und Übersetzungen ihrer Dokumente. Dafür erhielt sie Geld von SOLWODI. Zwischenzeitlich entschied das Gericht: das Kind soll in der holländischen Pflegefamilie bleiben! Diese Entscheidung fiel, obwohl dem holländischen Gericht bekannt war, dass eine Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt in Deutschland sichergestellt wäre. Die Tochter hat nun in Holland einen dauerhaften Aufenthaltsstatus und ihre Mutter ein Einreiseverbot. Das widerspricht allen menschen- und familienrechtlichen Grundsätzen.

SOLWODI wird zusammen mit Frau H. weiter darum kämpfen, dass die nächsthöhere Instanz eine Entscheidung zugunsten der Familie trifft…

Wie die Geschichte weitergeht, lesen Sie im nächsten Rundbrief.

* Namen geändert

Soni Unterreithmeier, Leiterin der SOLWODI-Beratungsstelle Augsburg

 

Artikel Nr. 6 von 9 in: Rundbrief Nr. 90 - Dezember 2011
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