Boppard, den 29.08.2011
Zum 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Frauenrechtskonvention am 3. September erklärt die Vorsitzende von SOLWODI – Solidarität mit Frauen in Not – Schwester Dr. Lea Ackermann:
Frauen haben viel erreicht in den letzten 30 Jahren. Vieles ist heute selbstverständlich, aber noch gar nicht so lange her. So gilt etwa die getrennte Namensführung für Ehegatten gesetzlich erst seit 1994. Im selben Jahr wird Artikel 3 Grundgesetz um das Gleichberechtigungsgebot ergänzt. 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft und erst 2004 wird Vergewaltigung in der Ehe ein Offizialdelikt.
Heute sind prinzipiell alle notwendigen Rechte, die Frauen eine autonome Selbstentfaltung gewährleisten, schriftlich fixiert – und das nicht nur in der UN-Frauenrechtskonvention, die am 3. September 1981 auf Ebene der Vereinten Nationen in Kraft trat, sondern auch in zahlreichen Deklarationen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Die Praxis zeigt aber, dass bei der Umsetzung dieser Rechte erheblicher Nachholbedarf besteht. Wie ist es sonst möglich, dass tausende Frauen und Mädchen täglich Opfer von Frauenhandel, Zwangsprostitution und anderen gravierenden Menschenrechtsverletzungen werden?
Viele dieser Frauen werden mit vollmundigen Versprechungen nach Deutschland gelockt und kommen hier über Zuhälterkreise vom Regen in die Traufe. SOLWODI bietet diesen Frauen Schutz, Beratung und Integrationshilfen sowie auch Unterstützung im Rahmen von Rückkehrprojekten. Die unverschuldete Notlage der Betroffenen ist allerdings viel zu wenig bekannt. Der Gedenktag zum Inkrafttreten der Frauenrechtskonvention fordert auf zu ungeschminkter Aufklärung. So darf es zum Beispiel nicht darum gehen, den Bereich der Prostitution zu beschönigen. Es ranken immer noch viele Mythen um diese Tätigkeit, bei der es zuallererst um rücksichtslose Gewinnmaximierung geht. Für SOLWODI ist es sowohl ein ethisches als auch ein feministisches Gebot, Frauen aus dieser zerstörerischen Abwärtsspirale herauszuhelfen.