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Das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland für Sr. Lea Ackermann
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Die Integrationsprojekte von SOLWODI werden vom EIF und EFF finanziell gefördert.
Mit Unterstützung der Aktion Mensch war es möglich in Ludwigshafen und Berlin SOLWODI Fachberatungsstellen einzurichten. Seit dem 01.04.2009 fördert Aktion Mensch das "Projekt Lilja" in Oberhausen und seit dem 15.04.2011 das Projekt "Stella" in Aachen, beide Projekte für einen Zeitraum von drei Jahren .
Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt seit 2007 die Arbeit von SOLWODI.
Die Peter Ustinov Stiftung unterstützt Bildung von Mädchen in Kenia und Ruanda, sowie Freizeitaktivitäten der Kinder unserer Klientinnen in Deutschland.
Die Princess Inaara Foundation unterstützt seit einem Besuch der Begum Inaara Aga Khan im Oktober 2005 die Arbeit von SOLWODI.
Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.
Boppard, den 19.05.2011
Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai erklärt die Vorsitzende von SOLWODI - Schwester Dr. Lea Ackermann:
Zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes lohnt es, sich an den Beweggrund dafür zu erinnern: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt…dem Frieden der Welt zu dienen“, steht in der Präambel. Das mit dem Frieden der Welt scheint noch in weiter Ferne zu liegen, wie etwa die Razzia in bundesweit rund tausend Bordellen Mitte Mai zeigt: Das Bundeskriminalamt spürte dort 170 Afrikanerinnen auf, die offenbar Opfer von Menschenhandel wurden. Aus der Praxis ist bekannt, dass die Menschenhändler oftmals mit relativ leichten Strafen davon kommen, während die Opfer wegen ausländerrechtlicher Vergehen zusätzlich bestraft werden. Dem Weltfrieden dient das nicht.
Menschenhandel mitten in Deutschland wäre nicht einmal ansatzweise möglich, wenn jeder Mensch die grundgesetzlich verankerte Unantastbarkeit der Menschenwürde ernst nähme. Stattdessen gibt es Interpretationen, die den Würdebegriff relativieren und diesem eine Leistungs- und Kulturabhängigkeit unterstellen. Damit werden Angriffe auf die Würde grundsätzlich erlaubt, etwa in Form von Ausnutzung der Notsituation zwangsprostituierter Frauen. Im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Definition des Bundesverfassungsgerichts gilt es heute ganz besonders, den Achtungsanspruch auf Würde zu verteidigen, der jedem Menschen per se zukommt: unabhängig von seinen Eigenschaften, Leistungen, seinem körperlichen oder geistigen Befinden sowie seinem sozialen und gesellschaftlichen Status.