Diese Seite optimiert anzeigen für Palm, Pocket-PC oder SmartPhone.

SOLWODI:

- Solidarity with women in distress! - Solidarität mit Frauen in Not!




Suchen:

Zur Zeit sind 3 Gäste online.


Spenden ...

Spendenkonto:
Landesbank Saar - Saarbrücken
BLZ 590 500 00
Konto-Nr.: 2000 9999
für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE84 5905 0000 0020 0099 99
BIC: SALADE55
Weitere Spendenkonten hier

Einfach mit PayPal: Ihre Spende an SOLWODI.


Aktuelles:                 

SOLWODI jetzt auch bei Facebook     

Das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland für Sr. Lea Ackermann      

Sr. Lea wird 75      

SOLWODI-Beratungsstellen      

Termine in nächster Zeit

Veranstaltungsberichte mehr ...    

Politische Stellungnahme      

         

Zu den Internetseiten des Bundesamtes f�r Migration und Fl�chlinge.Die Integrationsprojekte von SOLWODI werden vom EIF und EFF finanziell gefördert.

Zu den Internetseiten der Aktion Mensch.Mit Unterstützung der Aktion Mensch war es möglich in Ludwigshafen und Berlin SOLWODI Fachberatungsstellen einzurichten. Seit dem 01.04.2009 fördert Aktion Mensch das "Projekt Lilja" in Oberhausen und seit dem 15.04.2011 das Projekt "Stella" in Aachen, beide Projekte für einen Zeitraum von drei Jahren .

Zu den Internetseiten der Lotto Gesellschaft Rheinland-Pfalz.Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt seit 2007 die Arbeit von SOLWODI.

Zu den Internetseiten der Peter Ustinov StiftungDie Peter Ustinov Stiftung unterstützt Bildung von Mädchen in Kenia und Ruanda, sowie Freizeitaktivitäten der Kinder unserer Klientinnen in Deutschland.

Zu den Internetseiten der Princess Inaara FoundationDie Princess Inaara Foundation unterstützt seit einem Besuch der Begum Inaara Aga Khan im Oktober 2005 die Arbeit von SOLWODI.

Zu den Internetseiten der agentur makz.Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.


Schutz von Frauen und Kindern vor gewalttätigen Männern in Deutschland zu wenig gewährleistet

Pressemitteilung zum Familiendrama in Rosenheim und zur geplanten vorzeitigen Haftentlassung eines Ehrenmörders

Boppard, den 08.09.2010

Schutz von Frauen und Kindern vor gewalttätigen Männern in Deutschland zu wenig gewährleistet

Die entsetzlichen Vorkommnisse in Rosenheim, bei denen vermutlich ein Familienvater seine Exfrau und den dreijährigen Sohn ermordet hat, sowie der Fall Aylin Korkmaz, die schwer verletzt einen Ehrenmord überlebte machen deutlich, "wie ungeschützt Frauen und Kinder vor gewalttätigen Ehemännern sind" äußert sich Sr. Dr. Lea Ackermann.

Die Mutter des dreijährigen Kindes in Rosenheim hatte bereits mehrmals im dortigen Frauenhaus Schutz vor ihrem gewalttätigen Ehemann gesucht. Während eines Gefängnisaufenthaltes ließ sie sich von ihrem Ehemann scheiden. Doch nach seiner Freilassung konnte der Exmann sich trotz des Besuchsverbotes nur wenige Straßen weiter in eine eigene Wohnung einmieten.

Auch im Fall von Aylin Korkmaz handelt es sich um eine Frau, die nachdem sie sich scheiden ließ, weiterhin den gewalttätigen Übergriffen ihres Exmannes ausgesetzt war. Die Behörden sprachen eine Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz aus, woraufhin der Exmann aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen musste. Auf die darauffolgenden Morddrohungen reagierten die Behörden mit einem Näherungsverbot, was den 46-Jährigen jedoch nicht davon abhielt, Aylin Korkmaz bei einem Mordversuch mit 26 Messerstichen lebensgefährlich zu verletzen. Er wurde zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft zieht jedoch eine vorzeitige Entlassung 2010 in Betracht, verbunden mit der Auflage ihn sofort in die Türkei abzuschieben. Gemeinsam mit TERRE DES FEMMES setzt sich Aylin Kormaz nun in einer Unterschriftensammlung dafür ein, dass ihr Exmann die gesamte Haftstrafe in Deutschland verbüßen muss. Online Unterzeichnungen und einen Ausdruck von Unterschriftenlisten finden Sie unter www.frauenrecht.de (Unterschriftenaktion für Aylin Korkmaz).

Während für die Mutter und das Kind aus Rosenheim jede Hilfe zu spät kommt, lebt Aylin Korkmaz weiterhin mit der Angst, dass ihr Exmann nach seiner Freilassung seine "Tat vollenden" wird.

In beiden Fällen waren im Vorfeld schon Anzeichen von Gewalt dagewesen und obgleich die Behörden davon Kenntnis hatten, konnten sie den Betroffenen nicht ausreichend Schutz gewähren. Doch auch unsere Gesellschaft muss zur Verantwortung gezogen werden, denn diese muss "hinschauen und darf nicht dulden, dass einer Frau Gewalt angetan wird", so Sr. Dr. Lea Ackermann



© SOLWODI & agentur makz.  • Impressum.Nutzungsbedingungen.