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SOLWODI:

- Solidarity with women in distress! - Solidarität mit Frauen in Not!




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SOLWODI ist ein Verein, der Frauen in Notsituationen hilft. SOLWODI ist Anlaufstelle für ausländische Frauen, die durch Sextourismus, Menschenhandel oder Heiratsvermittlung nach Deutschland gekommen sind. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. mehr...

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Zu den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge.Die Integrationsprojekte von SOLWODI werden vom EIF und EFF finanziell gefördert.

Zu den Internetseiten der Aktion Mensch.Mit Unterstützung der Aktion Mensch war es möglich in Ludwigshafen und Berlin SOLWODI Fachberatungsstellen einzurichten. Seit dem 01.04.2009 fördert Aktion Mensch für einen Zeitraum von drei Jahren das "Projekt Lilja - Aufsuchende Arbeit und Kontaktstelle für Prostituierte in Oberhausen".

Zu den Internetseiten der Lotto Gesellschaft Rheinland-Pfalz.Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt seit 2007 die Arbeit von SOLWODI.

Zu den Internetseiten der Princess Inaara FoundationDie Princess Inaara Foundation unterstützt seit einem Besuch der Begum Inaara Aga Khan im Oktober 2005 die Arbeit von SOLWODI.

Zu den Internetseiten der agentur makz.Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.


Pressemitteilung vom 05.03.2009

SOLWODI-Kampagne für ProstG-Reform wird fortgesetzt!

Boppard, 05.03.09. Den Internationalen Frauentag nutzen Frauen weltweit, um für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung zu demonstrieren. Darum weist SOLWODI erneut auf die im November 2008 gestartete Kampagne für eine Reform des umstrittenen Prostitutionsgesetzes (ProstG) hin. "Sie wird bis zum Frühsommer fortgesetzt", so Sr. Dr. Lea Ackermann. Nach Meinung der SOLWODI-Chefin ist das ProstG in zweifacher Hinsicht verfassungswidrig: "Erstens eine Missachtung der Menschenwürde und zweitens ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot." Insofern müssten die GesetzgeberInnen als rechtliches Minimum gewährleisten, "dass Frauen in der Prostitution wirklich selbstbestimmt sind".

Das ProstG, das die freiwillig ausgeübte Prostitution 2002 legalisierte, wollte freiwillig tätige Prostituierte rechtlich besser stellen: u. a. durch die Möglichkeit, sich fest anstellen zu lassen. Doch das Gegenteil sei eingetreten, sagt Sr. Dr. Lea Ackermann: "Besser gestellt wurden Zuhälter und Bordellbetreiber." Denn diese hätten nun wie Arbeitgeber Weisungsbefugnisse. Folge: In den allerorten errichteten neuen "Wellness- und FKK-Clubs" lasse sich die freiwillige von der erzwungenen Prostitution kaum noch unterscheiden. "Die Frauen unterliegen einer nahezu lückenlosen Kontrolle durch ein ausgeklügeltes System aus Videokameras und Security-Personal. Sie müssen sich ausschließlich unbekleidet in den Häusern bewegen, dürfen nicht telefonieren und dürfen nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung nach draußen. Die Sexualpraktiken sind vorgeschrieben; Freier können nicht abgelehnt werden; die Arbeitszeiten betragen bis zu 16 Stunden täglich." Angesichts dieser "Ausbeutungsverhältnisse" wolle SOLWODI mit Vorschlägen für eine Gesetzesreform Zuhälter und Bordellbetreiber in ihre Schranken verweisen: "Durch konsequente strafrechtliche Verfolgung jeglicher Fremdbestimmung von Frauen in der Prostitution." SOLWODI fordere zudem: "Keine abhängige Beschäftigung von Prostituierten, sondern ausschließlich selbständige Tätigkeit ohne Weisungsbefugnisse Dritter!"

Im ersten Grundgesetzartikel heiße es, dass "die Menschenwürde unantastbar" ist: "Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Absatz 2, Artikel 3 laute: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." 1994 sei ein zweiter Satz hinzugefügt worden: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Ziel des Gleichberechtigungsartikels sei die Abschaffung der geschlechtshierarchischen Gesellschaftstruktur. "Dass Männer in Deutschland Frauen wie Konsumartikel verkaufen und kaufen können, ist krasser Ausdruck dieser Struktur", betont Sr. Dr. Lea Ackermann. Darum müsse als rechtliches Minimum gewährleistet werden, "dass Frauen in der Prostitution wirklich selbstbestimmt sind".

Infos zur Kampagne:
www.solwodi.de
Fragen beantwortet die SOLWODI-Öffentlichkeitsreferentin Cornelia Filter.
Fon: 06742-2232. Email: filter@solwodi.de.



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