Im Namen der Menschenwürde:
Am 25. November 2008 – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen – wurde die SOLWODI-Kampagne für eine Reform des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gestartet. Das ProstG, das die freiwillig ausgeübte Prostitution 2002 legalisierte, wollte Prostituierte rechtlich besser stellen: u. a. durch die Möglichkeit, sich fest anstellen zu lassen. Doch praktisch wurden Zuhälter und Bordellbetreiber besser gestellt, die nun Weisungsbefugnisse haben. Durch das ProstG ist das Rotlichtmilieu salonfähig geworden. Das Angebot von Prostitutionsstätten wächst rasant – und ebenso das Ausmaß der Ausbeutung von Prostituierten. Deshalb wendet sich SOLWODI mit Reform-Vorschlägen an die Öffentlichkeit. Durch "Druck von unten" vor den Bundestagswahlen wollen wir die derzeitigen und die zukünftigen GesetzgeberInnen darauf aufmerksam machen, dass das ProstG weder der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde noch dem Gleichberechtigungsgebot Rechnung trägt. Insofern muss als rechtliches Minimum gewährleistet werden, dass Frauen in der Prostitution tatsächlich freiwillig und selbstbestimmt tätig sein können. Die zentralen SOLWODI-Forderungen: Konsequente strafrechtliche Verfolgung jeglicher Fremdbestimmung von Frauen in der Prostitution! Und: Ausschließlich selbständige Tätigkeit von Prostituierten ohne Weisungsbefugnisse Dritter! (weitere Forderungen s.u.: Kampagnen-Texte)
Die Listen mit den Unterschriften der SOLWODI-Kampagne wurden am 27.11.2009 in Berlin an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. Ausführlicher Bericht hier.
Fachgespräch vom 19. November 2009 in Augsburg
Reaktionen:
Die Kampagne hat folgende Text-Bestandteile, die kostenlos herunter geladen werden können: