SOLWODI ist ein Verein, der Frauen in Notsituationen hilft. SOLWODI ist Anlaufstelle für ausländische Frauen, die durch Sextourismus, Menschenhandel oder Heiratsvermittlung nach Deutschland gekommen sind. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. mehr...
Die Integrationsprojekte von SOLWODI werden vom EIF und EFF finanziell gefördert.
Mit Unterstützung der Aktion Mensch war es möglich in Ludwigshafen und Berlin SOLWODI Fachberatungsstellen einzurichten. Seit dem 01.04.2009 fördert Aktion Mensch das "Projekt Lilja" in Oberhausen und seit dem 15.04.2011 das Projekt "Stella" in Aachen, beide Projekte für einen Zeitraum von drei Jahren .
Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt seit 2007 die Arbeit von SOLWODI.
Die Peter Ustinov Stiftung unterstützt Bildung von Mädchen in Kenia und Ruanda, sowie Freizeitaktivitäten der Kinder unserer Klientinnen in Deutschland.
Die Princess Inaara Foundation unterstützt seit einem Besuch der Begum Inaara Aga Khan im Oktober 2005 die Arbeit von SOLWODI.
Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.
von Prof. Dr. Joachim Renzikowski
Kennen Sie den Film "Ein unmoralisches Angebot"? Ein Millionär (Robert Redford) bietet einem jungen vermögenslosen Paar eine Million Dollar für eine Nacht mit der Frau (Demi Moore). Angenommen, diese Frau wäre noch keine 21 Jahre alt, hat sich der Millionär nach § 232 Abs. 1 S. 2 StGB strafbar gemacht? Diese Frage klingt absurd, aber sie weist auf ein ungelöstes Problem der Strafvorschrift gegen den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung hin. Was bedeutet sexuelle Ausbeutung?
Die internationalen Vorschriften, die zur Reform der Straftatbestände gegen den Menschenhandel geführt haben, halten die einschlägigen Handlungen für eine Verletzung der Menschenwürde. Charakteristisch für ein Ausbeutungsverhältnis ist die Behandlung des Ausgebeuteten als Objekt, als Sache statt als Person. Der Vorteil des Ausbeuters liegt in dem Nutzen, den er aus seiner Missachtung der Menschenwürde des Opfers zieht, ein Vorteil, den er bei der Respektierung des Opfers als Person nicht erlangen würde. So verstanden ist jede Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eine Verletzung der Menschenwürde.
Leider hilft diese Argumentation für die Auslegung des § 232 StGB nicht weiter. Denn der Gesetzgeber hat bewusst diesen Tatbestand aus dem Sexualstrafrecht entfernt und in den Abschnitt der Straftaten gegen die persönliche Freiheit eingeordnet. Dadurch sollte ein Gleichklang mit dem Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) hergestellt werden. Also ist die Vornahme einer sexuellen Handlung nur eine – zugegebenermaßen recht spezielle – Form der menschlichen Arbeit? In dieser Konsequenz liegt es, wenn in der Gesetzesbegründung steht, dass das Merkmal der Ausbeutung wirtschaftlich zu verstehen ist. Worüber man bei der Prostitution trefflich streiten kann, im Hinblick auf minderjährige Opfer ist dieser Hinweis katastrophal. So wird beispielsweise eine Prostituierte nach der Rechtsprechung regelmäßig dann ausgebeutet, wenn ihr weniger als 50 Prozent ihrer Einnahmen belassen werden. Das ist, wirtschaftlich betrachtet, ungerecht. Was aber ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der gerechte Preis für ein Kind oder ein jugendliches Opfer? Eine Million Dollar?
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