Definition von "Organisierte Kriminalität" BMI Bundesministerium des Inneren
"Organisierte Kriminalität" ist die von Gewinn- und Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.
Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus.
Zur Phänomenologie wird festgelegt: "Die Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität sind vielgestaltig. Neben strukturierten, hierarchisch aufgebauten Organisationsformen (häufig zusätzlich abgestützt durch ethnische Solidarität, Sprache, Sitten, sozialen und familiären Hintergrund) finden sich – auf der Basis eines Systems persönlicher und geschäftlicher kriminell nutzbarer Verbindungen – Straftäterverflechtungen mit unterschiedlichem Bindungsgrad der Personen zueinander, deren konkrete Ausformung durch die jeweiligen kriminellen Interessen bestimmt wird."
Als besonders relevante Kriminalitätsbereiche werden, in teilweiser Abweichung von den in der Polizei als dominant betrachteten Bereichen, im Einzelnen benannt:
"Rauschgifthandel und Rauschgiftschmuggel, Waffenhandel und Waffenschmuggel,
Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben (vor allem Zuhälterei, Prostitution, Menschenhandel, illegales Glücks- und Falschspiel),
Schutzgelderpressung,
unerlaubte Arbeitsvermittlung und Beschäftigung,
illegale Einschleusung von Ausländern,
Warenzeichenfälschung (Markenpiraterie); Goldschmuggel, Kapitalanlagebetrug,
Subventionsbetrug und Eingangsabgabehinterziehung."