Title: Glossar: Definition "Menschenhandel" der Europäischen Union
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Glossar: Definition "Menschenhandel" der Europäischen Union

Definition der Europäischen Union zu "Menschenhandel"

Nach dem Beschluss des Ministerrates der EU vom 03.12.1998 wird Menschenhandel als rechtswidrige Unterwerfung einer Person unter den Willen einer anderen definiert.
Menschenhandel steht im Zusammenhang mit Gewaltandrohung, Täuschung und/oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. einer Zwangslage.

"(3) Der Menschenhandel stellt einen schweren Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und die Menschenwürde dar und beinhaltet rücksichtslose Praktiken wie Missbrauch und arglistige Täuschung schutzbedürftiger Personen sowie die Anwendung von Gewalt, Drohungen, Schuldknechtschaft und Zwang." (Art. 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (2002/629/JI) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION )

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