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2.2 Ankunft und "Arbeitsalltag" der Frauen im Zielland

Im Zielland angekommen müssen die Frauen ihre Papiere abgeben, falls es nicht schon während der Einreise geschehen ist. Ihnen wird der zukünftige Arbeitsplatz zugeteilt (Straßenstrich, Bordell, Bordellwohnung, Bar, o.Ä). Viele der Opfer, die eine andere Tätigkeit erwartet haben, erfahren erst jetzt, dass sie sich prostituieren müssen.
Die Reaktion der Frauen auf diese Bestimmung ist, je nach Persönlichkeit, unterschiedlich. Manche ordnet sich aus Angst und Hilflosigkeit unter, die andere protestiert oder versucht zu fliehen.
Vom Hinweis der Illegalität des Aufenthalts und den daraus folgenden Strafen, der "Schulden" für die Überführung, der Gewaltandrohung (auch gegenüber Familienmitgliedern im Herkunftsland) und -ausübung, über sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, bis hin zur Verabreichung von Drogen reichen die Zwangs- und Druckmittel, um die Frauen "gefügig" zu machen und damit zur Prostitution oder anderen sexuellen Handlungen zu zwingen.
Sie müssen den Freiern für sämtliche Praktiken zur Verfügung stehen, Bedingungen akzeptieren, die für "normale" Prostituierte inakzeptabel wären. Meist werden sie unter Verschluss gehalten, haben keine Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen, und sprechen die Landessprache nicht. Sie verfügen nicht über ihre Papiere und ihnen wird eingeredet, dass sie keinerlei Rechte besitzen. Das Geld wird ihnen abgenommen, da ihre Schlepper und die Bordellbesitzer durch sie angeblich hohe Kosten hatten, die abgearbeitet werden müssen.


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