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Kein Beruf wie jeder andere


Von Cornelia Filter

"Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere!" so Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen auf einer Pressekonferenz am 24. Januar in Berlin. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des rot-grünen Prostitutionsgesetzes (ProstG) kündigte die streitbare Christdemokratin eine Kehrtwende

  • Ausstiegswillige Prostituierte sollen es künftig leichter haben, in Qualifizierungs- und Förderprogramme zu kommen.
  • Freier, die wissentlich Zwangsprostituierte kaufen, sollen bestraft werden.
  • Sexualkontakte mit minderjährigen Prostituierten unter 18 Jahren (bislang 16 Jahre) werden ebenfalls unter Strafe gestellt.
  • Prostitution darf rechtlich nicht als zumutbare Option zur Sicherung des Lebensunterhalts gelten.
  • Strafandrohungen für die verschiedenen Formen der Ausbeutung von Prostituierten und die Zuhälterei sollen überprüft und gegebenenfalls verschärft werden.
  • Um über polizeiliche Kontrollen hinaus auch Kontrollen mit den Mitteln des Gaststätten-, Gewerbe- und Ordnungsrechts zu ermöglichen, sollen Bordelle konzessioniert werden.

 Grund für die Kehrtwende waren Studien und Gutachten zum ProstG, das die rechtliche und soziale Lage der schätzungsweise 200.000 "legalen" und "freiwilligen" Prostituierten in Deutschland verbessern wollte. "Das ist nicht ausreichend gelungen", erklärte die Bundesfrauenministerin, die auf der Pressekonferenz einen Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG vorstellte. Darin wird auch begründet, warum Deutschland nicht den schwedischen Weg des Verbots beschreitet, sondern es vorzieht, Prostitution "in rechtsstaatlicher Weise" zu kontrollieren und zu regulieren.

In Schweden wird nicht zwischen "freiwilliger" und "unfreiwilliger" Prostitution unterschieden; dort ist jeglicher "Kauf sexueller Dienste" verboten. Die Freier, die es trotzdem tun, müssen mit Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen. Hinter dem schwedischen Anti-Freier-Gesetz steckt der Gedanke, dass Prostitution immer mit Gewalt verbunden und ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist. Das sehen einige ExpertInnen in Deutschland genauso, zum Beispiel Detlef Ubben, Chef des Hamburger Kommissariats Menschenhandel: "Der Fall, dass eine Frau Prostitution eigenständig und selbstbestimmt ausübt, trifft in 95 Prozent der Fälle nicht zu. Wenn die Frauen wieder rauswollen, droht ihnen meist Gewalt." Trotzdem folgt die Bundesregierung weitestgehend der Argumentation des Juraprofessors Joachim Renzikowski, der in seinem Rechtsgutachten zum ProstG schreibt:

Nach dem Menschenbild des Grundgesetzes erscheine der Mensch als "eine auf Freiheit und Selbstverantwortung angelegte Person". Darum müsse "die freiwillige Ausübung der Prostitution als autonome Entscheidung vom Recht anerkannt werden". Angesichts der "Ubiquität (Allgegenwärtigkeit) dieses uralten Phänomens in allen Gesellschaften" erscheine die Behauptung, "ausgerechnet die Prostitution trage zu einem allgemeinen Sittenverfall" bei, kaum als plausibel. "Streiten mag man darüber, ob und inwieweit die Prostitution Ausdruck einer geschlechts-hierarchischen Gesellschaftsstruktur ist."

Das allerdings ist für die Bundesregierung keine Streitfrage. Sie betrachtet es als eine ihrer vordringlichen Aufgaben, "den aus gleichstellungspolitischer Sicht problematischen Implikationen von Prostitution entgegenzusteuern".

 

Die sensibilisierte Bundesregierung

Im Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des ProstG wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

"Prostitution ist überwiegend eine physisch und psychisch belastende, risikoreiche und auch gefährliche Tätigkeit, die nicht selten von besonders vulnerablen (verwundbaren) Gruppen ausgeübt wird. Dies wird durch die Befragung der Teilpopulation Prostituierte im Rahmen der Untersuchung zu Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland nachdrücklich bestätigt. Diese Gruppe wies deutlich mehr Belastung durch Gewalt in der Kindheit, sexuelle Gewalt, Gewalt in Beziehungen und am Arbeitsplatz auf. Es ist darüber hinaus eine soziale Realität, dass viele Prostituierte sich in einer Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können. Vor diesem Hintergrund muss es Ziel der Gleichstellungspolitik sein, andere Optionen der Lebensgestaltung zu eröffnen.

Im Übrigen ist es Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte, auch die problematischen Auswirkungen der Kommerzialisierung von Sexualität auf die in der Gesellschaft präsenten Bilder von Geschlechterrollen und deren nachteilige Auswirkungen auf das Ziel einer gleichberechtigten Partnerschaft in den Blick zu nehmen und Jungen und Männer im Rahmen einer wertebezogenen Diskussion für ihre diesbezügliche Verantwortung zu sensibilisieren."

 

Artikel Nr. 3 von 7 in: Rundbrief Nr. 71 - April 2007
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