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Freiertum ist immer eine Menschenrechtsverletzung


Von Susanne Hagemann

Susanne Hagemann aus Schleswig engagiert sich bei amnesty international und ist langjähriges ver.di-Mitglied. In EMMA 2/07 erschien ihre vehemente Kritik an der Dienstleistungsgewerkschaft, die Prostitution als "Sexarbeit" und Prostituierte als "Sexdienstleistende" anerkennen will. Es folgt ein Gastkommentar der engagierten Streiterin für weibliche Menschenrechte.

Prostitution wird heute meist in Abgrenzung zu "altmodischen Moralvorstellungen" diskutiert. Die Gewalterfahrungen der so genannt "freiwillig" involvierten Mädchen und Frauen – circa 90 Prozent sind von sexueller Gewalt in der Kindheit betroffen, etwa 80 Prozent prostituieren sich auf Betreiben ihrer "Partner" – werden ausgeblendet. Betont wird das Recht auf die "Freiheit", sich zu prostituieren. Doch in welchem kulturellen Kontext?

Befürworter von Prostitution nennen gern als Beispiel für eine "moralisch offene" Gesellschaft, in der prostituierte Frauen hoch angesehen gewesen seien, die griechische Antike – "Wiege der Demokratie". Bleiben wir realistisch: Wir sprechen von einer Sklavenhaltergesellschaft, die den größten Teil der Bevölkerung von demokratischen Entscheidungen ausschloss – darunter alle Frauen!

Die feministische Geschichtsforschung bringt Prostitution mit der Entstehung des Patriarchats vor rund 5000 Jahren und der zeitgleich entstandenen Sklaverei in Verbindung, also der Abwertung von Menschen als "belebte Werkzeuge". Diesen Begriff prägte der Sklaverei-Befürworter Aristoteles. Welche Konsequenzen hat das für eine moderne Betrachtung von Prostitution?

Nach 5000 Jahren Patriarchat sind noch viele "Denk"-Traditionen zu überwinden. Vermutlich ist es deshalb im 21. Jahrhundert so schwer, eine "Sexualität", die einen einseitigen Lustgewinn beim Mann akzeptiert, als tradierte Gewaltform zu begreifen. Prostituierte Frauen schützen sich durch so genannte Tabuzonen (zum Beispiel der Kopf, aber nicht der Intimbereich). Deren Definition ist ein Eingeständnis der schädigenden Gewalttätigkeit von Freier-Übergriffen auf die Körper der betroffenen Mädchen und Frauen. In jedem anderen Kontext wird eine solche Spaltung als schwerer Eingriff in die Gesundheit und seelisch-körperliche Integrität eines Menschen anerkannt.

Modern kann also nur ein Ansatz sein: Die ultimative Forderung nach dem Recht auf den ganzen eigenen Körper und die wahre sexuelle Freiheit. Will meinen: echte weibliche Lust – statt der pseudo-sexuellen Tradition weiblichen Zur-Verfügung-Stehens.

Fokussiert auf die Verursacher ist Prostitution als Freiertum zu bezeichnen, und es ist zu thematisieren, warum eine geschlechtergleichberechtigte Demokratie im 21. Jahrhundert toleriert, dass beim "Sex" die Lust der Frau entbehrlich ist; dass es für einen Mann in Ordnung ist, eine Frau als belebtes Werkzeug zu benutzen.

Damit wird die Unterscheidung zwischen "freiwilliger" und Zwangsprostitution unsinnig: Freiertum ist immer eine Menschenrechtsverletzung. Jede Art von Regulierung ist somit genauso fragwürdig wie eine "pragmatische" Herangehensweise an beispielsweise Folter: akzeptiert, nur gemildert durch Durchführungsbestimmungen? Undenkbar!

Aber im Falle vom Freiertum reden wir ja nur über Frauen-Menschenrechte. Ist die Zeit dafür endlich reif?

 

 

Schwieriger Ausstieg

Im Rahmen des bundesweit einmaligen Modellversuchs ProFridA in Trägerschaft des Diakonischen Werks werden in Nordrhein-Westfalen seit 2006 "freiwillige" Prostituierte in der Altenpflege und im Marketingbereich ausgebildet. Bislang nahmen bzw. nehmen 63 Frauen teil. 92 Prozent aller deutschen "Sexarbeiterinnen" würden gerne aussteigen, hieß es Anfang März in einem ARD-Film über ProFridA. Doch öffentlich geförderte Ausstiegsprojekte sind (noch) rar. Oft schämen sich die Betroffenen auch, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine SOLWODI-Beraterin berichtet über folgenden Fall:

"Trotz des großen Ausstiegswunsches der Frau stand die finanzielle Seite ständig im Mittelpunkt ihrer Ängste und blockierte sie über Monate hinweg. Sie hatte Mühe, sich gegenüber Behörden als Prostituierte zu benennen, sprach vom "Begleitservice" und dass sie `da auch so Sachen` mache. Auch war es für ihr Selbstwertgefühl absolut wichtig, nie vom Staat abhängig gewesen zu sein. Andererseits gab es keine Rücklagen, um den Neustart zu finanzieren. Nach einigen Gewaltübergriffen aus dem Milieu gelang es uns schließlich, die Frau umzusiedeln und trotz der damit verbundenen Überbrückung durch öffentliche Mittel ernsthafte Schritte in die berufliche Eingliederung umzusetzen. Dieses Beispiel beweist auch, dass es den Betroffenen nicht darum geht, anderen `auf der Tasche zu liegen`."

Artikel Nr. 4 von 7 in: Rundbrief Nr. 71 - April 2007
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