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Presseerklärung vom 25.01.2007

Prostitution ist kein Beruf

Boppard, 25. Januar 2007.   Prostitution ist kein Beruf. Gewalt im "Rotlichtmilieu" trifft insbesondere Frauen. Prostitution führt dazu, dass Frauen zur Ware gemacht und als solche gehandelt werden.

Die Evaluation des Prostitutionsgesetzes hat deutlich gemacht, dass die Verbesserungen, die erreicht werden sollten, kaum gelungen sind. Vor allen Dingen ist es nicht gelungen, mit dem Gesetz die Kriminalität zu verringern. Auch in Holland hat man die Erfahrung gemacht, dass die Legalisierung der Prostitution letztendlich dazu geführt hat, dass sich die organisierte Kriminalität wie eine Krake ausgebreitet hat.

SOLWODI, Solidarität mit Frauen in Not, glaubt nicht, dass die Konzessionierung einen Ausweg bedeutet und sie es erlauben würde Menschenhandel besser aufzudecken.

SOLWODI begrüßt die Entscheidung von Ministerin von der Leyen, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker zu schützen und Freier künftig stärker in die Verantwortung zu nehmen und im Falle von Zwangsprostitution strafrechtlich zu verfolgen.

Viele Frauen geraten aufgrund von Armut und Perspektivlosigkeit in die Prostitution. Darum ist es dringend notwendig den Ausstieg aus der Prostitution mit Förderprogrammen und Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen.

Prostitution ist kein Beruf und darf unter keinen Umständen bei den Arbeitsagenturen als solcher berücksichtigt werden. Frauen dürfen nicht in die Prostitution vermittelt werden. Ausbeuterische Vermietungen, Arbeitsbedingungen und jede Art der Ausbeutung von Frauen in der Prostitution muss strafrechtlich verfolgt werden.

Die Bekämpfung des Menschenhandels muss oberste Priorität in der Verbrechensbekämpfung erhalten. Dafür muss es Sonderkommissariate bei den Polizeien auf allen Ebenen geben. Die Kooperation mit den Herkunftsländern im Bereich der Prävention muss ausgebaut werden. Die Arbeit der Fachberatungsstellen stärker unterstützt werden. Es braucht einen Bundesfonds zur Finanzierung des Opferzeuginnenaufenthalts, denn nur durch die Aussage der Opferzeugin können Täter tatsächlich dingfest gemacht werden. Die Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsfällen muss stärker den Opfern und der Bekämpfung des Menschenhandels zugute kommen.



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