SOLWODI ist ein Verein, der Frauen in Notsituationen hilft. SOLWODI ist Anlaufstelle für ausländische Frauen, die durch Sextourismus, Menschenhandel oder Heiratsvermittlung nach Deutschland gekommen sind. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. mehr...
Die Integrationsprojekte von SOLWODI werden vom EIF und EFF finanziell gefördert.
Mit Unterstützung der Aktion Mensch war es möglich in Ludwigshafen und Berlin SOLWODI Fachberatungsstellen einzurichten. Seit dem 01.04.2009 fördert Aktion Mensch das "Projekt Lilja" in Oberhausen und seit dem 15.04.2011 das Projekt "Stella" in Aachen, beide Projekte für einen Zeitraum von drei Jahren .
Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt seit 2007 die Arbeit von SOLWODI.
Die Peter Ustinov Stiftung unterstützt Bildung von Mädchen in Kenia und Ruanda, sowie Freizeitaktivitäten der Kinder unserer Klientinnen in Deutschland.
Die Princess Inaara Foundation unterstützt seit einem Besuch der Begum Inaara Aga Khan im Oktober 2005 die Arbeit von SOLWODI.
Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.
Geschlechtsspezifische Verfolgung
§ 60 Abs.1 AufenthG erkennt die geschlechtsspezifische Verfolgung ausdrücklich an:
„Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft. Eine Verfolgung im Sinne des Satzes 1 kann ausgehen von
a) dem Staat,
b) Parteien oder Organisationen, die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebiets beherrschen oder
c) nichtstaatlichen Akteuren, sofern die unter den Buchstaben a und b genannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor der Verfolgung zu bieten, und dies unabhängig davon, ob in dem Land eine staatliche Herrschaftsmacht vorhanden ist oder nicht, es sei denn, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative.
Forderung:
SOLWODI fordert, dass den Opfern von geschlechtsspezifischer Verfolgung Schutz in Deutschland gewährt wird. Denn noch immer werden sehr viele Frauen, denen in ihrem Heimatland
drohen trotz § 60 Abs. 1 AufenthG aus Deutschland abgeschoben.