Unsere Stellungnahme als Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution
In diesen letzten Tagen wurden wir oft von JournalistInnen der Printmedien, aber auch von Rundfunk und Fernsehen im Zusammenhang mit der Visa-Affäre nach unseren Erfahrungen mit Opfern von Menschenhandel gefragt. Dabei interessierten vor allem die Zahlen: Wie viele Frauen sind durch die Visa-Affäre Opfer von Menschenhandel geworden?
Es ist für die Beratungsstellen unmöglich aussagekräftige Zahlen anzugeben. Obwohl wir Frauen haben, die mit einem Visum eingereist sind, sind diese Zahlen nicht eindeutig. Es sind nur ganz wenige Frauen, die in die Obhut der Beratungsstellen gebracht werden, gemessen an den geschätzten Zahlen, die seit Jahren durch verschiedene Studien z.B. der EU bzw. der UN in Umlauf gebracht werden.
Insgesamt besagt eine Studie der EU, dass jährlich 500.000 Frauen und Kinder nach Europa gehandelt werden. Dann werden Zahlen von 70.000 bis 250.000 Frauen und Kinder genannt, die jährlich nach Deutschland in die Zwangsprostitution gebracht werden.
Liest man den Lagebericht Menschenhandel des Bundeskriminalamtes (aus dem Jahr 2003) findet man 1.235 Opfer von Menschenhandel; von diesen Opfern bekamen 11,7 % eine Duldung, d.h. dass diese Frauen und Kinder zu Aussagen bereit waren. Das sind dann nur noch 130 Personen, aber wie die Praxis zeigt werden von den Verfahren auch wieder welche eingestellt. Letztendlich bleiben davon ca. 70 Frauen und Kinder (geschätzte Zahlen) in der Betreuung von Fachberatungsstellen.
Wir betreuen in 10 Beratungsstellen und Schutzwohnung Frauen (zum Teil mit Kindern) und minderjährige Opfer von Menschenhandel. Im Jahr 1999 hatten wir 589 Erstanfragen aus 80 verschiedenen Ländern, davon kamen 19 Frauen aus Russland, 41 aus der Ukraine. 2002 hatten wir 975 Erstanfragen davon 63 Russinnen, 36 Ukrainerinnen und 5 Weißrussinnen. 2003 waren es 61 aus Russland, 28 aus der Ukraine und 11 aus Weißrussland. (Die Zahlen stammen aus unseren veröffentlichten Jahresberichten.) Erstanfragen sind Frauen und Kinder, die zum ersten Mal in dem betreffenden Bundesland in Deutschland um Hilfe bei Solwodi anfragten.
Nun wäre es sehr zeitaufwendig, unsere Unterlagen zu befragen, mit welchen Papieren die Frauen eingereist sind. Außerdem ist es für die Frauen unwichtig, ob sie mit gefälschten oder richtigen Papieren kamen. Die Täter nehmen ihnen die Pässe vor Ort ab, d.h. wenn sie zur Prostitution gezwungen werden. Die Täter wollen die Frauen in ihrer Abhängigkeit lassen. So sind die Frauen ohne Papiere, ohne Sprachkenntnis und ohne zu wissen, an wen sie sich wenden können. Sie sind in einer absolut hilflosen Lage. Solwodi bekommt nur Kenntnis von diesen Frauen, wenn die Polizei eine Razzia macht, die Arbeitsweise von Fachberatungsstellen kennt und eine Zusammenarbeit mit uns sucht.
Diese Zahlen sagen also nur etwas über die Spitze des Eisberges aus. Es gibt diese Verbrechen, aber wir haben nur Kenntnis davon, wenn die Polizei Razzien macht (Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt!) und die Frauen nicht direkt abgeschoben werden, sondern die Möglichkeit haben bis zum Strafprozess in Deutschland zu bleiben, d. h. dass sie sicher untergebracht und von einer Fachberatungsstelle entsprechend beraten und betreut werden.
Unserer Erfahrung nach ist es in den meisten Fällen unbedeutend wie legal oder illegal eine Frau sich in Deutschland aufhält, um zum Opfer von Menschenhandel zu werden. Die Frauen werden durch Anwendung von physischer und psychischer Gewalt eingeschüchtert, abhängig gemacht und ausgebeutet. Für das subjektive Empfinden ist der rechtliche Status dann ziemlich unbedeutend.
Wir als Fachberatungsstelle sehen unsere Hauptaufgabe in der psychosozialen Begleitung der Frauen und nicht darin, dass wir - wie die Ermittlungsbeamten der Polizei - genau herausfinden, mit welchen Papieren und über welche Kontakte eine Frau eingereist ist. Das spielt in der Betreuung meist keine Rolle.
Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass sich Menschenhändler sehr wohl um einen legalen Aufenthaltsstatus für ihre Opfer bemühen. In mehreren Prozessen wurden Täter verurteilt, welche die Frauen entweder mit Arbeitsverträgen als Tänzerinnen mit der dazugehörigen Arbeitserlaubnis ausbeuteten oder für die Frauen Scheinehen mit deutschen Ehemännern organisierten. Bei Polizeikontrollen hatten die Frauen immer alle notwendigen Dokumente dabei. Erst nach jahrelangen mühsamen Ermittlungen konnte den Tätern der Menschenhandel nachgewiesen werden.
Wir betreuen auch Opferzeuginnen, die völlig freiwillig nach Deutschland in die Prostitution gekommen sind. Opfer wurden sie, weil die Zuhälter und Bordellbetreiber sie keine eigenen Entscheidungen treffen ließen und sie durch Anwendung von Gewalt unterdrückten - völlig unabhängig davon wie legal sich eine Frau hier aufhielt und wie viele Informationen sie über ihre Rechte in Deutschland hatte.
Es wird immer wieder behauptet, dass Frauen nur gültige Papiere bräuchten, um nicht mehr Opfer von Menschenhändlern zu werden. Aus unserer praktischen Arbeit mit den Frauen ergibt sich, dass die meisten Menschenhandelsopfer überhaupt nicht fähig gewesen wären und es auch nicht gewollt hätten, legal und unabhängig in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten. In der Regel wird ihre Unwissenheit, sowie ihre materielle oder auch psychische Notlage ausgenutzt, um sie in die Prostitution zu bringen.
Boppard, den 01.03.2005
Sr. Dr. Lea Ackermann
1. Vorsitzende SOLWODI e.V. Deutschland