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Gewaltmarkt Frauenhandel

Nach dem Fall des "eisernen Vorhangs" und den Krisen der vergangenen Jahre ist die transnationale Kommerzialisierung des Körpers und der Arbeitskraft Frau unter den Bedingungen von Zwang und Menschenrechtsverletzung sprunghaft angestiegen. Die Vereinten Nationen schätzen die Zahl der aus Osteuropa, Asien, Afrika und Südamerika in die OECD-Welt gehandelten Frauen auf jährlich eine Million- ohne den Handel innerhalb der Regionen mit Frauen, Kindern und Männern.

Frauenhandel ist dadurch definiert, dass die Migration unter Bedingungen des Zwangs oder der Täuschung geschieht und in Schuldknechtschaft oder Gewaltstrukturen mündet, die basale Menschenrechte mit Füßen treten. Zwang herrscht auch dann, wenn die Frauen wissen, dass sie in illegalen Sektoren oder der Prostitution arbeiten sollen, aber über das Maß von Ausbeutung und Abhängigkeit getäuscht werden und nicht ahnen können, welcher Gewalt sie unterworfen werden. (KOK 2000)

Auf mafiös strukturierten Märkten machen transnationale Händlersyndikate mit Frauenhandel ebenso lukrative Geschäfte wie mit Drogen- und Waffenhandel. Der Frauenhandel in die Prostitution, Ehe und illegale Beschäftigungen hat kommerzielle Dimensionen erreicht, die - mit geschätzten jährlichen Verdiensten zwischen sieben und 13 Milliarden Dollar (UNDP 1999) - eine Boombranche darstellen. Die sklavenähnlichen Bedingungen, unter denen Frauen arbeiten müssen, vorgeblich um die Reise-, Visums- und Vermittlungskosten wie in einer Schuldknechtschaft abzuarbeiten, stellen einen extremen Pol der Schutz- und Rechtlosigkeit von Arbeit auf dem Weltmarkt dar.

Wenn Albanerinnen je nach Aussehen versteigert und dann in Italien durch psychische Folter terrorisiert werden, wenn Ukrainerinnen auf dem Weg von Osten nach Westen im Laufe weniger Monate mehrere Male den Besitzer wechseln und gegen geklaute PKWs getauscht werden, wenn Russinnen und Filipina in den US-Militärcamps in Südkorea die Bars und Bordelle nicht verlassen dürfen - dann sind das Kennzeichen eines Marktes, der auf Gewalt beruht, jenseits staatlich kontrollierter Rechts- und Vertragsordnung. Von Gewaltökonomie und Gewaltmärkten ist überwiegend in Zusammenhang mit Kriegen die Rede. Doch die Sklavinnenhaltermärkte und Mafiastrukturen, in denen Frauen und in einigen Regionen auch Kinder gehandelt werden, tragen ebenfalls die Kennzeichen der Gewaltökonomie. Tausch - Ware gegen Geld - und Aneignung von Waren finden hier unter Einsatz oder Androhung physischer und psychischer Gewalt statt. Geschäftsgrundlage ist eine geschlechter-hierarchische Gewaltlogik, die auf der Abwertung des Weiblichen und der Unterwerfung von Frauen beruht. Menschenhändler sind Gewaltunternehmer. Der Staat ist als Ordnungsmacht und Rechtsgarant in diesen transnationalen Räumen nicht präsent. Stattdessen begeben sich staatliche Ordnungshüter nicht selten in eine Komplizenschaft mit den Gewaltprofiteuren.

Eine "billige" Albanerin kostet derzeit in Italien 2500 Euro. 7500 Euro zahlt ein Bordellier in ländlichen Regionen Deutschlands für eine Frau aus der Ukraine oder Moldawien, wo 46 bzw. 38 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgrenze von 2 Dollar Einkommen pro Tag leben. Amortisiert hat sich die Investition für den Bordellier nach einem Monat - so viel kann die Frau mit sexuellen Dienstleistungen erwirtschaften, während die Kosten für ihren Unterhalt keine 500 Euro betragen. Die kriminellen transnationalen Gewaltnetzwerke verknüpfen Dieb-stahls-, Drogen- und Waffenökonomie mit dem Frauenhandel und haben gute Verbindungen in die formale Ökonomie z.B. zur Geldwäsche hinein. Die Gewaltökonomien pflegen beste Beziehungen mit der formalen und der informellen Ökonomie und sind ein integraler Bestandteil der neoliberalen Globalisierung, eine "Schattenglobalisierung" wie Peter Lock sie nennt (FR, 16.4.2003).

Die Entwurzlung oder Entterritorialisierung durch Migration wird hier ins Extrem getrieben. Manchmal werden Frauen jahrelang zwischen Bordellen in ländlichen Regionen verschiedener europäischer Länder verschoben, ohne dass sie überhaupt wissen, wo sie sind. Diese Bordelle, Container und Wohnwagen, so genannte Love-Mobile, sind wie Schmuddelbars und Stundenzimmer in Bahnhofsnähe Orte der Globalisierung und für die gehandelten Frauen Transitstationen in einer Gewaltökonomie.

Korruption stellt häufig ein Scharnier zum legalen Sektor her, und rechtsförmige Mittel wie die "Unterhaltungsvisa" in asiatischen Ländern oder Scheinehen verschleiern die Zwangs- und Gewaltverhältnisse und schützen das organisierte Verbrechen. Während Frauenhandel in den kriminellen Netzwerken wie geschmiert inter-national vernetzt funktioniert, agieren die Rechtsstaatlichkeit und Strafverfolgung überwiegend national. Ihr zentraler Ansatzpunkt ist die Drosselung illegaler Zuwanderung, nicht die Verfolgung von Schleppern und Menschenhändlern. Nach Razzien in den Bordellen werden die Frauen als Kriminelle abgeschoben, wenn sie sich nicht als Opfer von Menschenhandel erklären, denn sie haben keine oder falsche Papiere und verstoßen gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Mit der Abschiebung stehen sie aber als Zeuginnen in Prozessen gegen Menschenhändler nicht mehr zur Verfügung. Häufig werden sie umgehend nach der Grenzüberschreitung von denselben Täterringen wieder aufgegriffen und in ein Nachbarland eingeschleust. So führt die Kriminalisierung lediglich zu einem Drehtüreffekt. (FES 1999)

Verfahren gegen Frauenhändlerringe können nur durchgeführt werden, wenn die Frauen bereit sind, als Zeuginnen gegen die Täter auszusagen. Daran hindert viele ihre Angst vor den Zuhältern, vor der Polizei und davor, dass ihre Angehörigen zu Hause terrorisiert werden könnten. Zwar sind mit der Unterstützung von NGOs inzwischen Zeuginnenschutzprogramme ausgearbeitet worden. Doch sie sind davon abhängig, dass die Frauen Duldung bekommen. Zudem ist ihre Finanzierung ungesichert. Nach Angaben der Unterstützungsorganisation SOLWODI werden in Deutschland jährlich nur 2 Prozent der aufgegriffenen Frauen in das Schutzprogramm übernommen.

von Christa Wichterich

Auszug aus: Femme global, Die Globalisierung ist nicht geschlechtsneutral, vsa, Hamburg 2003

Artikel Nr. 3 von 6 in: Rundbrief Nr. 62 - Dezember 2004
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